Gesetzänderungen 2024

Gesetzesänderungen sind eine Sache, die nicht jedem schmecken. Alte Binsenweisheit. Genauso alt: Wer nicht direkt davon betroffen ist, bekommt kaum etwas davon mit – was sich diejenigen, die sich die Änderungen ausdenken, gerne zunutze machen. So auch bei den Gesetzesänderungen 2024, die für uns Motorradfahrer ins Haus stehen. Wen interessieren schon Streckenverbote für Zweiradfahrer? Erst recht, wenn selbst diejenigen, die davon betroffen sind, die Schuld auf einige Brülltröten abzuwälzen versuchen. Das Ziel, auf diese Weise ein ‚Selbst schuld‘ zu dokumentieren, nutzt allerdings niemanden etwas und macht die zukünftige Preisgabe weiterer Rechte noch einfacher, als sie ohnehin schon ist. Aber der Reihe nach …

Gesetzesänderung #1: Gestiegene CO2-Steuer

Pünktlich nach der Aussetzung im letzten Coronajahr steigt 2024 wie geplant die jährliche Anhebung der CO2-Steuer, dank Sparwutregierung gleich von 30 (2022) auf 45 Euro (2024) pro ausgestoßene Tonne CO2. Laut ADAC wird sich dadurch der Benzinpreis ‚um rund 4,3 Cent pro Liter verteuern‘. Wie es weiter heißt, und weil man es der uninformierten Bevölkerung ja immer wieder sagen muss, ‚um umweltfreundlichere Mobilitätsalternativen‘ besser im Markt zu positionieren.

Immerhin: Um die Folgen der (auch hiermit angeheizten) Inflation abzumildern, wurde die Pendlerpauschale rückwirkend für die letzten zwei Jahre auf 38 Cent angehoben – gute Nachrichten zumindest für jene, die mit dem Motorrad zur Arbeit fahren oder das gute Stück bei der Steuer abschreiben können. Letzteres ist im Übrigen ein guter Tipp für Selbstständige. Dann muss man zwar ein Fahrtenbuch führen, um Privatfahrten dingfest zu machen, die Einsparungen sind aber spürbar.

Gesetzesänderung #2: Euro5+

Euro5+ für Motorräder löst die bisherige Euro5-Norm ab und bringt weitergehende Verschärfungen und Adaptionen mit sich, in erster Linie strengere Richtwerte zur Kontrolle und Haltbarkeit der Abgasreinigung. Mit Euro5+ soll die Einhaltung der Abgasbestimmungen nicht mehr nur unter Laborbedingungen nachgewiesen werden, sondern muss auch im realen Straßenverkehr Bestand haben.

Für Käufer wird Euro5+ allerdings erst im Verlauf von 2025 Bedeutung gewinnen. Bis dahin gilt die Erweiterung nur für alle neuen Typengenehmigungen, also bislang nicht erhältliche Modelle, die den technischen Behörden zur Zulassung im Straßenverkehr vorgestellt werden. Danach, ab 1. Januar 2025, ist Euro5+ schließlich verpflichtend für alle Neuzulassungen, in aller Regel verläuft der Übergang aber fließend, das heißt, dass Händler für ein paar Monate noch die nicht abverkauften Modelle aus dem Vorjahr unter der alten Euronorm an den Mann und die Frau bringen dürfen. Und für ältere Motorräder, die vor dem Stichtag 2025 zugelassen wurden, gilt sowieso der Bestandsschutz. Für sie bleibt die Norm bindend, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig war.

Neuerung in Arbeit #1: Lärmschutz und Streckenverbote*

Eine noch nicht umgesetzte Neuerung, die man/frau aber auf den Schirm haben sollte, betrifft kommende Regelungen zum Lärmschutz, die erstmals nicht nur kontrovers diskutiert, sondern dieses Jahr auch mit ‚handfesten Ergebnissen‘ unterfüttert werden sollen. Beinahe so, als ob noch nicht genug Bevölkerungsteile aufeinander gehetzt worden sind, stehen temporäre Fahrverbote für Motorräder in der Pipeline, wenn sie ein eingetragenes Standgeräusch von mehr als 90 dB/A* aufweisen (beispielsweise am Wochenende). Ein von der umstrittenen Lobbyorganisation Deutsche Umwelthilfe umgesetztes Pilotprojekt in Holzminden soll erste Ergebnisse produzieren*, mit denen man die eher willkürlich gesetzte abstruse Vorgabe (weil praxisfern) untermauern will.

Gesetzesänderungen 2024

*Update: Offenbar ist Bewegung ins Pilotprojekt gekommen, auch was die Beteiligung der Deutschen Umwelthilfe betrifft. Einen guten Überblick über den aktuellen (23.01.24) Stand der Dinge liefern die ‚Motorrad Nachrichten‘ auf YouTube: Pilotprojekt Holzminden – Es hat sich was getan! – YouTube.

Neuerung in Arbeit #2: EDR/UDS für Motorräder

Auch die ‚News‘, dass Motorräder ab 2024 zum Verräter werden und Daten zum Fahrverhalten speichern, ist eher keine und noch Zukunftsmusik. Wie beim Lärmschutz scheint es aber Zeit zu sein, sich so langsam damit zu beschäftigen.

Für neuzugelassene PKWs gilt ab Juli dieses Jahres der Pflichteinbau von EDR-Systemen (Event Data Recorder), die laufend wichtige Fahrzeugdaten aufzeichnen und bei bestimmten Ereignissen wie einem Unfall für einen bestimmten Zeitraum abspeichern. Meist sind es die letzten 10 Sekunden vor dem Ereignis, die dann zur Analyse für Versicherungen, Polizei, Staatsanwaltschaft usw. bereitstehen.

Für Motorräder besteht noch keine EDR-Pflicht (oder eingedeutscht UDS, Unfalldatenspeicher), allerdings verbaut zumindest Kawasaki bereits welche, aktuell einen UDS in der Z 800. Davon abgesehen betreiben auch andere Hersteller schon seit rund 10 Jahren eine Art ‚EDR light‘ bei relativ vielen Motorradmodellen. Dort werden die Drosselklappenstellungen der letzten 10 Sekunden durchgängig überwacht und bei einem Unfall permanent abgespeichert. Zwar winken die Anbieter auf Anfrage meist beruhigend ab und verweisen darauf, dass das Auslesen des Speichers durch Polizei oder Staatsanwaltschaft nur auf richterlichem Beschluss hin erfolgen darf, aber richtig schwer ist ein solcher bekanntlich nicht zu bekommen … Und abgesehen davon: Bislang wurde noch jede Überwachungstechnologie nach einer kurzen Schamfrist sehr viel weitläufiger und auch ohne Richtervorbehalt eingesetzt.

Neuerung in Arbeit #3: EU-Führerschein

Auch in der Diskussion und eine Sache, bei der man/frau zumindest hellhörig bleiben sollte: Die EU plant eine umfassende Reform der Führerscheinbestimmungen für alle Mitgliedsländer, eventuell auch mit regelmäßigen Überprüfungen der Fahrtauglichkeit sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen für bestimmte Fahrgruppen. Fahranfänger (egal wie alt) sollen dann am Tage nur noch 90 km/h fahren dürfen und nachts überhaupt nicht, Motorradfahrer laut ersten Entwürfen selbst nach der Probezeit maximal höchstens 120 km/h (also auch auf Autobahnen) – unabhängig davon, wie viele Jahre seit Führerscheinerwerb vergangen sind.

Was genau von diesen Maximalvorgaben umgesetzt wird, bleibt natürlich abzuwarten, aber wie bei UDS und Lärmschutz können Motorradfreunde hierzulande sehr schnell von unangenehmen Gesetzesänderungen betroffen sein und unverhofft vor vollendeten Tatsachen stehen.


Quellen/Links zu Gesetzesänderungen 2024

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