Mentalo, sag' an: Wird mein Motorrad in Zukunft überwacht werden?

Motorräder waren hierzulande nie nur schlichte Maschinen. Selbst zu Zeiten, als Zweiräder primär kostengünstige Alternativen zu Autos darstellten, bildeten sie für viele in Metall gegossene Lebensphilosophien ab, die gerne auch in neue Formen gegossen wurden – wie Bobber in den 40/50-ern, Chopper in den 60/70-ern und moderne Tracker und Scrambler heutzutage.

Was sie bislang nie waren, sind Plaudertaschen, die heimlich Daten zum Fahrverhalten der Besitzer aufzeichnen und diese Erkenntnisse auf Verlangen Dritten gegenüber preisgeben. Und schon gar nicht ohne Einverständnis des Besitzers. Bislang, denn moderne, computerisierte Bikes sind nicht mehr nur in der Lage, den Leistungs-Overkill vieler Maschinen beherrschbar und sicher auf die Straßen zu bringen. Mittlerweile zeichnen sie sich auch darin aus, jenen Bereich zumindest zu beobachten, auf den sie sonst keinen Einfluss haben: das Fahrverhalten des Besitzers. Ist er oder sie gerne schnell unterwegs? Mit harten Spurts und ebenso harten Bremsmanövern? Ein Schräglagen-Junkie oder Wheelie-Fan? Oder doch eher ein Öko-Freund mit bedachter und sparsamer Gashand?

Vorbei die Zeiten, in denen sich ein Steuergerät ausschließlich um Motorsteuerung und Fahrsicherheit kümmerte. Heute speichert es obendrein und ungeniert, was es an Daten bekommen kann – abhängig vom Wunsch des Motorradherstellers. Was davon ausgelesen, analysiert und (verschlüsselt oder im Gegenteil gar deanonymisiert) zu barem Geld verwandelt wird, scheint noch von den jeweiligen Gesetzgebungen eines Landes gezügelt, aber die Zeichen der Zeit deuten auf einen gravierenden Verlust an Privatsphäre hin. In einem Ausmaß, der in nicht allzu ferner Zukunft einen kritischen Blick ins Kleingedruckte des Kaufvertrags zwingend erforderlich zu machen droht.

Dystopische Aussichten für Datenschutz & Privatsphäre beim Motorrad

Was in dieser Beziehung auf den noch schlafenden deutschen Biker-Michel möglicherweise zukommt, lässt sich mit einem kritischen Blick über den großen Teich bereits erahnen.

Auch wenn der sich abzeichnende Trend  hierzulande wie üblich mit Verspätung ankommen wird und in den USA in erster Linie noch einzig Autos betroffen sind, lässt sich mit wenig Fantasie prophezeien, wie die nahe Zukunft vermutlich aussieht. Dann wird nicht nur das Fahrverhalten aufgezeichnet und an die Herstellerfirma weitergeleitet, sondern obendrein an Datenhändler veräußert. Nicht einmal anonymisiert natürlich, weil zu den Kunden der Datenhändler unter anderem auch Kfz-Versicherer gehören, die ein Interesse daran haben, von ihnen als abträglich etikettierte Fahrweisen abzustrafen und den dazugehörenden Bikern die Versicherungsbeiträge deutlich zu erhöhen.

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Naja, das trauen sie sich sowieso nicht? Und wenn, dann hat das noch Zeit. Nicht wirklich, denn für Autofahrer in den USA wurde das, was hierzulande noch wie Zukunftsmusik klingt, bereits zur Kakophonie. So berichtete die New York Times über einen Autofahrer, der von seiner Versicherung um 21 % hochgestuft wurde. Wegen seines Fahrstils und den seiner Frau. Auf Nachfrage erhielt der Mann von seiner Versicherung die Auskunft, dass die Erhöhung auf einer Datenerhebung samt Analyse basiere, die die Versicherung bei einem Datenhändler erwarb.

Nach Einsicht in diesen Bericht war klar: Der Hersteller des Wagens, General Motors, sammelte über einen Zeitraum von sechs Monaten Daten über jede Fahrt, die der Fahrzeugbesitzer oder seine Frau unternahmen. Auf 130 Seiten fanden sich insgesamt 640 Fahrten mit Kilometerangabe sowie den Anfangs- und Endzeiten, mit allen Geschwindigkeitsveränderungen, allen scharfen Bremsmanövern und mit jeder einzelnen Beschleunigung. Die Daten wurden vom Hersteller in Rohform an einen Datenhändler veräußert, der sie analysierte und aus ihnen sowie weiteren Autokunden individuelle Risikobewertungen extrahierte, die er an acht verschiedene Versicherer verkaufte.

Von der App zum Verräter in den eigenen Reihen

So neu, wie es klingt, ist die Idee im Übrigen nicht. Bereits vor einiger Zeit versuchten verschiedene Versicherer, Fahrzeugführer via App zu überwachen. Der Trick, den sie anwendeten, bestand darin, ihren Kunden günstigere Tarife zu versprechen, wenn sie zuließen, dass man ihnen beim Fahren über die Schulter schaute. Wenig überraschend floppte die Aktion weitestgehend, vermutlich weil selbst jene Zeitgenossen Zweifel an den Versprechungen der Versicherer hatten, die sich sonst gnadenlos und sklavisch an jede Vorschrift hielten und eigentlich nichts zu befürchten gehabt hätten.

Als Reaktion auf diese Unwilligkeit, sich freiwillig ein Ei zu legen, begannen interessierte Kreise in der Folge damit, die Kunden zu umgehen und die Fahrzeuge selbst zur Überwachung einzuspannen. Der Trend, dass viele Fahrzeuge mittlerweile ins Internet eingebunden sind, vereinfacht die Sache enorm – und so kommen die Aufzeichnungstechniken auch ohne ausdrückliche Einwilligung eines Kunden zum Einsatz. Oder das Einverständnis findet sich im Kleingedruckten des unterschriebenen Kaufvertrags und die Funktionen werden vom Händler im Zuge der Übergabe ohne weitere Absprachen aktiviert. Hierbei macht man sich die Tatsache zu Nutze, dass, wer oft und rege elektronisch kommuniziert, sowieso darauf konditioniert ist, etliche Seiten AGBs mit leeren Augen durchzuscrollen und abzunicken.

In den USA sind es im Wesentlichen zwei große, international tätige Datenhändler, die die auf diese Weise zustande gekommenen Fahrerdaten von Unternehmen wie General Motors, Ford, Honda, Hyundai, Kia, Subaru und Mitsubishi aufkaufen, zusammenführen und analysieren: LexisNexis und Verisk Analytics. Gerüchten zufolge soll auch VW seit 2020 entsprechende Verträge mit LexisNexis geschlossen haben, so dass sich annehmen lässt, dass andere deutsche Hersteller das lukrativen Nebeneinkommen ebenfalls nicht von der Bettkante schupsen.

Privatsphären-Alptraum

Die Mozilla Foundation hat sich die Datenschutzbestimmungen einzelner Fahrzeughersteller angeschaut und wenig Beruhigendes zusammentragen können. So sicherten zwar zumindest zwei Hersteller, Renault und Dacia, ihren Kunden zu, die gesammelten Daten auf Nachfrage zu löschen, aber die Tatsache, dass überhaupt gesammelt wird, scheint niemanden mehr eine Meldung wert. Es geschieht, massenhaft und in Teilen sogar mehr als zweifelhaft. So bestätigen Nissan und Kia in ihren Datenschutzbestimmungen, Daten zur ‚sexuellen Aktivität‘ zu sammeln, während sechs weitere Hersteller (von 25 untersuchten insgesamt) nicht einmal ein Problem darin sehen, ‚genetische Informationen‘ abzuspeichern. Wie genau sie an diese Daten kommen wollen, bleibt ein Rätsel, aber die Tatsache, dass sie es erwähnen, verdient mindestens Beachtung.

Wie sie an ihre Daten gelangen? Die einen Informationen erreichen die Hersteller über das Motorsteuergerät, an das die diversen Sensoren von der Lambdasonde bis zur Traktionskontrolle ihre Werte senden. Die anderen erreichen sie über allerlei verbautes Zubehör wie Tracker, Kamera, Mikrofone und weitere Sensoren. Autos sind nicht nur ‚Computer auf Rädern‘, wie die Hersteller ihre neueren Produkte gerne bezeichnen, sie übertreffen sogar ihre weitaus kleineren Spionage-Kollegen, die Smartphones, als Privatsphären-Alpträume bei weitem. Was wohl daran liegt, dass Letztere für das Auto weitere Datenquellen sind, die sich anzapfen lassen.

Was wird gesammelt?

Alle von Mozilla untersuchten Marken sammelten persönliche Daten und alle weit mehr, als eigentlich notwendig ist, ein Fahrzeug effektiv zu führen. Die Autos sind in der Lage, Informationen über Medikamentenkonsum, individuelle Genetik, sexuelle Vorlieben ebenso zu sammeln, wie sie die Art aufzeichnen, wie jemand sein Fahrzeug fährt und welche Musik dabei gehört wird. Und was nicht direkt gesammelt wird, wird in Analyseverfahren errechnet, darunter persönliche Fähigkeiten, die Intelligenz der Fahrer und deren Interessen.

Wofür wird gesammelt?

Alle untersuchten Marken verwenden die gesammelten Daten für ihre ‚Geschäftsinteressen‘, darunter das Marketing. 84 % von ihnen teilen oder verkaufen (76 %) sie darüber hinaus mit bzw. an weitgehend unbekannte Dritten. 56 % liefern sie auch an Behörden, falls diese sich interessiert zeigen; bei Hyundai reichen diesbezüglich sogar formlose Anfragen.

Ausblick

Wie gesagt, der Privatsphären-Alptraum ist gerade erst dabei, sich zur Realität umzuformen. Hierzulande stoppen die strengen europäischen Datenschutzbestimmungen noch Umfang und Art des in den USA bereits Alltag gewordenen Umgangs mit persönlichen Fahrdaten. Ob und wie lange die Gesetzeslage allerdings den Wünschen der interessierten Industrien standhalten wird, muss sich zeigen. Ein erster Erfolg ist bereits sichtbar: Ab Juli 2024 sind in der EU zumindest für Neuwagen fest verbaute Blackboxen gesetzlich vorgeschrieben, sogenannte EDR-Systeme (Event Data Recorder), die in Dauerschleifen laufend wichtige Fahrzeugdaten aufzeichnen. Diese werden zwar nach einer bestimmten Zeitspanne (meist 10 Sekunden) mit aktuellen Werten überschrieben, bei einem bestimmten Ereignis wie einen Unfall aber permanent abgespeichert und zur Analyse durch Versicherungen, Polizei, Staatsanwaltschaft usw. vorgehalten.

Für Motorräder besteht noch kein entsprechender Pflichteinbau, allerdings verfügen einzelne Modelle bereits über fest integrierte Unfalldatenspeicher, so Kawasaki in der Z 800. Davon abgesehen werden viele Motorräder schon seit knapp 10 Jahren mit einem ‚EDR light‘ versehen, welches die Drosselklappenstellungen der letzten 10 Sekunden durchgängig überwacht und bei einem Unfall permanent abgespeichert. Wie viel weitere Daten moderne Motorräder über das Motorsteuergerät, Smartphone-Konnektivität und E-Call-Systeme zusätzlich sammeln und via Internet oder bei einem Werkstattbesuch an den Hersteller senden, ist im Prinzip unbekannt.

Sämtliche Hersteller winken auf Anfragen meist beruhigend ab und verweisen auf die gesetzliche Lage, die einen richterlichen Beschluss voraussetzt, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft anfragen. Damit wird zwar nicht beantwortet, was tatsächlich gesammelt wird und wo die Daten hinwandern, aber immerhin scheint der Handel mit den Daten noch nicht akut vollzogen zu werden. Wachsein sollte man aber allemal bleiben – und damit beginnen, die kleingedruckten Datenschutzbestimmungen auch beim Fahrzeugkauf gründlich zu studieren.

Quellen/Links:

New York Times

Privacy Not Included: Mozilla Foundation

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