Die Motorrad-Auspuffanlage (aka Abgasanlage) leitet die im Brennraum entstehenden Verbrennungsgase ab. Sie besteht aus dem oder die Auspuffkrümmer (aka Krümmer, evtl. mit Interferenzrohr), einem Krümmersammler (aka Hosenrohr), dem Katalysator und dem Auspufftopf (aka Endtopf) mit Endschalldämpfer und eventuell einem Endrohr.
Wohin die Gase gehen? In die Umwelt natürlich, wohin sonst? Aber keine Bange, im großen Umwelt-versauen-Vergleich mit Autos schneiden Motorräder relativ gut ab. Sie stoßen zwar etwas mehr Schadstoffe aus, verbrauchen aber generell nicht so viel Sprit und belasten die Umwelt alleine wegen des geringeren Gewichts bei Herstellung und Entsorgung weniger.
Auspuffkrümmer
Der/die Auspuffkrümmer sind die ersten Elemente der Auspuffanlage, gelegen an der Auslassseite des Brennraums. Der Krümmer führt zum Krümmersammler (bei Mehrzylinder-Motoren) und von dort zum Katalysator (oder zum Auspufftopf, wenn der Kat dort untergebracht ist).
Abhängig von der Bauform erlaubt der Krümmer die Ausbildung von Abgasschwingungen, mit denen sich die Leistung des Motors beeinflussen lässt.
Interferenzrohre
Interferenzrohre befinden sich vor einem Krümmersammler zwischen den Krümmern einer Auspuffanlage und dienen der Leistungsänderung (Erhöhung oder Verringerung) durch Veränderungen im Schwingungsverhalten des Abgasstromes.

Katalysator
Der Katalysator übernimmt im oder vor dem Endtopf der Auspuffanlage im Zuge der Abgasnachbehandlung die Neutralisierung oder Minderung schädlicher Gase und wandelt die giftigen Abfallprodukte Kohlenstoffmonoxyd, Kohlenwasserstoff, Stickoxyd und Sauerstoff zu den weniger problematischen Stoffen Kohlenstoffdioxyd und Stickoxyd um. Aus Kohlenwasserstoff wird Wasserdampf.
Auspufftopf
Der Auspufftopf (aka Endtopf) ist der abschließende Teil der Auspuffanlage und oft Ziel von Änderungsarbeiten zur visuellen und/oder leistungssteigernden Optimierung (bei einigen Bikern auch zur akustischen). Zubehör-Endtopfanlagen sind in aller Regel modellspezifisch und verfügen über eine KBA-Nummer oder eine EG-Genehmigung und -Kennzeichnung, die eine Mitführpflicht überflüssig machen.
Dämpfungsarten:
