Als Hauptuntersuchung (HU) wird die turnusmäßig alle zwei Jahre stattfindende technische Überprüfung des Motorrads bezeichnet, ausgeführt durch TÜV, Dekra oder einer anderen zugelassenen Prüfstelle. Bei dieser gebührenpflichtigen Prüfung wird das Bike hinsichtlich Verkehrssicherheit und gesetzeskonforme Ausrüstung in Augenschein genommen.

Abgasuntersuchung

Ebenfalls alle 2 Jahre fällig ist die Abgasuntersuchung (AU), bei Motorrädern eigentlich AUK (Abgasuntersuchung Krafträder) genannt. Sie gilt für Bikes ab Baujahr 1989, falls sie mehr als 50 cm3  Hubraum aufweisen und schneller als 45 km/h sind.

Seit 2010 ist die AU Bestandteil der Hauptuntersuchung, muss allerdings nicht notwendigerweise vor Ort erledigt werden. Zugelassene Werkstätten und freie Prüfer sind ebenfalls abnahmeberechtigt, sofern sie über die vorgeschriebene technische Ausstattung verfügen.

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