Die Übersetzung des sekundären Kettenantriebs bei einem Motorrad ist werksseitig vorgegeben und bestimmt über das Verhältnis zwischen dem vorderen Zahnrad (Ritzel) und dem hinteren Zahnrad (Kettenrad) dessen Leistungsverhältnis in Bezug auf Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung.
Was auch bedeutet, dass dieses Verhältnis neu definiert werden kann, indem die Menge der Zähne am Ritzel und/oder dem Kettenrad geändert wird. (Aber Achtung: Die originale Ausgestaltung des Kettenantriebs eines Motorradmodells ist ein wesentliches Konstruktionsmerkmal, das auch die Rahmenbedingungen für die Fahrstabilität setzt. Bei einer individuell vorgenommenen nachträglichen Änderung erfolgt somit ein Eingriff in dessen Betriebssicherheit, die wiederum eine Abnahme durch eine Prüforganisation wie den TÜV erforderlich macht. Bis zur bestandeten Abnahme ist die Betriebserlaubnis erloschen.