Führerscheinklassen für Motorräder
Führerscheinklassen für Motorräder
Führerscheinklassen für Motorräder

Führerscheinklassen für Motorräder

Für motorisierte Zweiräder außer Mofas gelten die Führerscheinklassen AM, A2, A1 und A. 

Gültigkeit

Alle Motorrad-Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden und werden, sind 15 Jahre gültig. Dies trifft auch zu, wenn ein älterer nationaler Führerschein EU-gerecht umgetauscht wird. Beispiel: Du bist Jahrgang 1956 und hast deinen Führerschein 2022 umgetauscht. In dem Fall gilt der Motorradführerschein ab diesem Zeitpunkt 15 Jahre, also bis 2037.

Probezeit

Bei allen erstmalig erworbenen Motorradführerscheinen außer Klasse AM gilt eine Probezeit von zwei Jahren, innerhalb derer man/frau prinzipiell als Fahranfänger(in) gesehen wird und bei Verkehrsverstößen mit besonderen Konsequenzen rechnen muss. Wer in die nächsthöhere Stufe aufsteigt (A1 oder A) braucht keine neue Probezeit durchlaufen.

Führerscheinfrei

Zum Führen eines Mofas auch auf öffentlichen Straßen ist kein Führerschein erforderlich, allerdings muss man/frau mindestens 15 Jahre alt sein und eine Bescheinigung über eine bestandene theoretische Prüfung beim TÜV vorweisen.

Mofas sind bauartbedingt wenig mehr als Fahrräder mit einem Hilfsmotor (daher auch die Bezeichnung Motorfahrrad) und sind limitiert auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Klasse AM (ab 15 Jahren)

Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse AM liegt in Deutschland bei 15 Jahren (einheitlich in allen Bundesländern), in Resteuropa bei 16 Jahren. 

Was bedeutet dies? Dass du in Deutschland ab einem Alter von 15 Jahren jedes der unten aufgeführten Fahrzeuge führen darfst. Willst du hingegen mit deinem Gefährt ins EU-Ausland, darfst du dies erst mit Erreichen das 16. Lebensjahres, weil die deutsche Regelung dort nicht gilt und es eine einheitliche nicht gibt.

Ferner beinhalten alle PKW-Führerscheine (Klasse B bzw. die ältere Klasse 3, wenn vor 1999 erworben) automatisch die Klasse AM.

Klasse AM berechtigt zum Führen der folgenden Fahrzeuge:

  • Zweiräder: Kleinkrafträder mit maximal 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) bzw. maximal 4 kW Dauer-Nennleistung (Elektromotoren) sowie einer Höchstgeschwindigkeit von 45 kmh.
  • Dreiräder: Dreirädrige Fahrzeuge (Minitrikes) mit nicht mehr als zwei Sitzplätze und einer Leermasse unter 270 kg. Ebenso gelten die auch bei Zweirädern vorhandenen Bedingungen: eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, ein maximaler Hubraum von 50 ccm (500 ccm bei einem Selbstzündungsmotor) und eine Maximalnutzleistung von 4 kW.
  • Vierräder: Vierrädrige Fahrzeuge für Führerscheinklasse M dürfen folgende Maximalwerte nicht überschreiten: eine Nenndauerleistung von 4 kW (Quads) bzw. 6 kW (Leichtkraftfahrzeuge), nicht mehr als zwei Sitzplätze, 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, 425 kg Leermasse und 50 ccm Hubraum (500 ccm bei Selbstzündungsmotoren).

Klasse A1 (ab 16 Jahre)

Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A1 liegt europaweit bei 16 Jahren und berechtigt zum Führen der folgenden Fahrzeuge:

  • Zweiräder: Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von 15 PS oder 11 kW bzw. einem Leistungs/Leergewicht-Verhältnis von 0,1 kW/kg
  • Dreiräder: Dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW (Hubraum über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und schneller als 45 km/h).

Autofahrer mit einem Führerschein der Klasse B dürfen diese Fahrzeuge ebenfalls führen, wenn sie zuvor bei einer Fahrschule eine B196-Erweiterung erwerben, deren Umfang 6 Stunden Theorie und 7,5 Stunden Fahrpraxis beträgt. Ferner müssen die Aspiranten älter als 25 Jahre sein und seit mindestens 5 Jahren Auto fahren. Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht erforderlich.

Besitzer einer vor dem 01.04.1980 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 3 (PKW) dürfen Leichtkrafträder dieser Klasse auch ohne spezielle Schulung führen.

Hinweis: Wie Klasse AM ab 15 Jahren ist die B196-Erweiterung nur innerhalb der nationalen Grenzen gültig. Im Ausland dürfen die Fahrzeuge dieser Führerscheinklasse nur mit der regulären A1-Fahrerlaubnis oder von Besitzern der älteren Führerscheinklasse 3 geführt werden, wenn diese vor 1980 erworben wurde.

Klasse A2 (ab 18 Jahre)

Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A2 liegt europaweit bei 18 Jahren und berechtigt zum Führen der folgenden Fahrzeuge:

  • Zweiräder: Krafträder mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW bzw. einem Leistungs/Leergewicht-Verhältnis von 0,2 kW/kg. Handelt es sich um ein gedrosseltes, stärkeres Motorrad, darf die ungedrosselte Variante darf nicht mehr als 70 kW aufweisen!
  • Krafträder wie oben mit Beiwagen.

Besitzer der älteren Führerscheinklasse 3, die diesen vor 1980 erworben haben, brauchen keine theoretische Prüfung mehr ablegen, sondern können die Klasse A2 durch Ablegen einer praktischen Prüfung erwerben.

Klasse A (ab 20, 21 bzw. 24 Jahre)

Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A liegt in der Regel bei 20 Jahren, wenn mindestens 2 Jahre Fahrerfahrung mit Führerscheinklasse A2 vorgewiesen werden können. Bei einem Direkteinstieg, wenn also kein A1- oder A2-Führerschein bereits vorliegt, beträgt das Mindestalter 24 Jahre.

Zum Führen eines dreirädrigen Fahrzeugs mit einer Leistung von mehr als 15 kW muss der Füherscheinneuling mindestens 21 Jahre alt sein.

Die Führerscheinklasse A umfasst alle Krafträder ohne Hubraum- und Leistungsgrenzen sowie Dreiräder mit mehr als 15 kW Leistung.

Stufenführerschein

Die Führerscheine A, A1 und A2 bauen aufeinander auf, das heißt, dass ein Besitzer eines A1- oder A2-Führerscheins seine Fahrerlaubnis ohne weitere theoretische Prüfung auf A2 oder A erweitern kann. Voraussetzungen sind mindestens zwei Jahre Besitz des bisherigen Führerscheins, eine Prüfungsvorbereitung durch eine Fahrschule und eine praktische Fahrprüfung.

Beispiel: Du besitzt den Führerschein A2 und möchtest auf Klasse A erweitern. Dann kannst du nach zwei Jahren eine praktische Prüfung ablegen und benötigst dafür nur eine Prüfungsvorbereitung in einer Fahrschule. Willst du vorher in Klasse A aufsteigen, ist eine erneute Fahrschulausbildung in Theorie und Praxis vorgeschrieben (wenn auch in reduzierter Stundenzahl). Außerdem musst du erneut eine theoretische und eine praktische Prüfung absolvieren.

Übrigens: Kann man auch für Mofas, Mopeds, Mokicks und Leichtkrafträder gebrauchen: gÖrage.nets Servicehefte für Motorräder.

Saisoncheck-Serviceheft, Anwärter