
Als Hauptuntersuchung Motorrad (HU) wird die turnusmäßig alle zwei Jahre stattfindende technische Überprüfung des Zweirads bezeichnet, ausgeführt durch TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS oder einer anderen zugelassenen Prüfstelle. Hierbei wird das Bike hinsichtlich Verkehrssicherheit und gesetzeskonforme Ausrüstung in Augenschein genommen.
Ablauf Hauptuntersuchung Motorrad
Der Ablauf der gesamten Aktion umfasst in in aller Regel die folgenden Schritte:
1) Terminvereinbarung: Du vereinbarst einen Termin für die Hauptuntersuchung bei TÜV, DEKRA oder eine andere befugte Prüfstelle. Dies kann online oder telefonisch erfolgen. Bei einigen Zweigstellen, die erfahrungsgemäß eher weniger Publikumsverkehr haben, kannst du auch ohne Termin vorfahren.
2) Vorbereitung: Bevor du zum Termin fährst, solltest du sicherstellen, dass sich dein Motorrad in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Die meisten Punkte kannst du dabei selbst erledigen, so die Überprüfung der Beleuchtung (Funktion), Bremsen (Funktion und Zustand), Reifen (Zustand), Lenkung (Funktion), Motor (Dichtigkeit) und Abgasanlage (Funktion und Auspufflautstärke).
3) Fahrzeugübergabe/Prüfung: Du bringst dein Motorrad zum vereinbarten Termin zur Prüfstelle. Ein (in der Regel) geschulter Prüfingenieur wird dein Motorrad einer gründlichen Untersuchung unterziehen:
4) Dokumentation: Der Prüfingenieur wird die Ergebnisse der Untersuchung festhalten und dir gegebenenfalls eine Liste von Mängeln oder Defekten geben, die behoben werden müssen, damit dein Motorrad die HU besteht.
4a) Nachbesserung: Falls Mängel festgestellt wurden, musst du diese Mängel beheben lassen und eventuell fehlende Teile austauschen oder reparieren.
4b) Wiederholung der Prüfung: Sobald du die notwendigen Reparaturen durchgeführt hast, kehrst du zur erneuten Untersuchung zurück. Der Prüfingenieur wird die Reparaturen überprüfen und sicherstellen, dass das Motorrad nun den Standards entspricht.
5) Dokumentation und Plakette: Wenn das Motorrad alle Anforderungen erfüllt, wird der Prüfingenieur eine Plakette ausstellen, die anzeigt, dass das Motorrad die Hauptuntersuchung erfolgreich bestanden hat. Die Plakette enthält Informationen wie das Prüfdatum und das Fälligkeitsdatum für die nächste HU.
Schlag weiter nach:
Wörbung
Die HU ist eigentlich nur das Zeugnis für deine Arbeit und – wenn du dein Bike das ganze Jahr über nach Plan wartest – reine Formsache. Im gÖrage-Schrauberbuch findest du die notwendige Hilfestellung dazu.
Gebloggt!
Auch gut zu wissen
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No-Go-Klassiker
Oft sind es Kleinigkeiten wie die Kennzeichenbeleuchtung oder fehlende Rückstrahler:
- Beleuchtung: Einmal rund ums Bike gehen. Funktioniert das Standlicht? Die Kennzeichenbeleuchtung? Das Bremslicht auch bei der Fußbremse?
- Reifen-Freigabe: Hast du Reifen montiert, die nicht im Schein stehen? Seit 2020 sind die Regeln strenger. Check deine Unbedenklichkeitsbescheinigung! Gekniffen sind Besitzer älterer Motorräder, in denen laut Papiere ein bestimmtes Reifenmodell vorgeschrieben ist. Wird dieser Reifen nicht mehr produziert oder wurde aus anderen Gründen auf ein Alternativmodell umgerüstet, ist eine gebührenpflichtige Abnahme (Eintragung) fällig.
- Reflektor (Rückstrahler): Bei viele Heck-Umbauten wird gerne der rote Rückstrahler vergessen. Ohne den gibt es in der Regel keine Plakette. Kostet 5 Euro, rettet den Termin.
Umbauten & ABE
Hast du Zubehörhebel, einen anderen Auspuff oder eine Fußrastenanlage? Dann sortiere deine Papiere und führe sie mit:
- ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis): Musst du nur mitführen und vorzeigen.
- E-Prüfzeichen: Muss am Bauteil sichtbar sein. Bei einigen Teilen wie Lampen sind keine weiteren Papiere nötig, bei anderen (bspw. ein neuer Endtopf) sind sie hilfreich, um nachweisen zu können, dass die aufgeprägte Nummer auch tatsächlich zum vorliegenden Motorradmodell passt.
- Teilegutachten: Damit musst du zum Prüfer und es „abnehmen“ (eintragen) lassen.
Tipp: Pack alle Zettel in eine Klarsichthülle unter die Sitzbank. Ein sortierter Stapel Papiere signalisiert dem Prüfer sofort: Hier achtet jemand auf sein Bike.
Fahre auch nicht mit einem völlig versifften Bike zur HU. Ein sauber geputztes Motorrad (besonders im Bereich Motor, Bremsen und Kette) suggeriert dem Prüfer einen gepflegten Gesamtzustand. Wenn der Motorblock schon vor Öl trieft, schaut er auch den Rest dreimal so genau hin. Ein sauberes Bike auf der anderen Seite zeigt: Der Besitzer schraubt mit Verstand. Das schafft Vertrauen – und Vertrauen ist die halbe Plakette.
Abgasuntersuchung: Wer muss, wer darf, wer schwitzt?
Seit 2006 ist die Abgasuntersuchung (AUK) fester Bestandteil der HU. Aber nicht jedes Bike wird gleich hart ins Gebet genommen. Hier entscheidet das Erstzulassungsdatum (EZ) über Schicksal und Grenzwerte:
- Vor EZ 01.01.1989: Herzlichen Glückwunsch! Du bist befreit. Oldtimer vor diesem Datum brauchen keine Abgasuntersuchung. Hier zählt nur der mechanische Zustand.
- EZ ab 01.01.1989: Hier wird gemessen. Es spielt keine Rolle, ob es ein Zweitakter oder Viertakter ist. Bei Bikes ohne geregelten Katalysator (U-Kat oder kein Kat) darf der Der CO-Wert im Leerlauf maximal 4,5 Vol.-% betragen. Bei Bikes mit geregeltem Katalysator (G-Kat) wird es strenger. Der Grenzwert liegt meist bei 0,3 Vol.-% (oder nach Herstellervorgabe). Die Messung erfolgt oft bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (ca. 2.000–3.000 U/min).
Fahr dein Bike vor dem Termin richtig warm. Ein kalter Katalysator oder ein Motor, der nur kurz zum Prüfstützpunkt gerollt ist, erreicht oft nicht die nötigen Betriebstemperaturen, um die Schadstoffe effektiv zu wandeln. Zehn Minuten zügige Fahrt vor der Prüfung wirken oft Wunder für die Messwerte.
Sonderfall: Zubehör-Auspuff und Kat
Ein häufiger Grund für das Scheitern: Du hast einen schicken Aftermarket-Auspuff montiert, aber den (eventuell optionalen) Einsteck-Katalysator weggelassen.
- Die Falle: Das Bike hat die E-Nummer am Endtopf, besteht aber die Abgasmessung nicht.
- Die Lösung: Wenn dein Motorrad ab Werk einen Kat hatte (Pflicht ab Euro 3), muss auch der Zubehörtopf einen funktionierenden Kat besitzen. Prüf das vorab, sonst bleibt die Plakette beim Prüfer liegen.
FAQ
Ab zwei Monate Verzug kostet es ein Bußgeld (15 €), ab 8 Monate gibt es einen Punkt. Zudem wird bei mehr als 2 Monaten Verzug eine ‘vertiefte Prüfung’ fällig, die ca. 20 % mehr kostet.
Nein. Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm. Bei Leichtkrafträdern (125er) reichen 1,0 mm, aber für die Sicherheit – und den TÜV-Segen beim großen Bike – sind 1,6 mm das absolute Minimum.
Ja, und die Nummer muss zum Motorradmodell passen. Ohne E-Nummer oder gültige Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis, was bei der HU ein ‘erheblicher Mangel’ ist.
Nein. Die Messung muss bei betriebswarmem Motor und deaktiviertem Choke erfolgen. Wenn dein Bike ohne Choke nicht sauber im Leerlauf läuft, liegt meist ein Problem mit der Gemischaufbereitung vor, das du vor der HU beheben solltest.




