Zulassungsstelle

Mit einer Gesetzesänderung 2019 hielt das Neuland Einzug in die heiligen Behördenhallen der Kfz-Zulassung. Ziel: Fahrzeughalter sollen die Möglichkeit haben, ihre Gefährte leichter, schneller und komplikationsloser anzumelden. Übersetzt: keine langen Anfahrtswege, keine zeitraubenden Terminvereinbarungen und keine übellaunige Wartefristen in vollen, oft auch ungeheizten Vorzimmern. Dies gilt auch für die Motorradzulassung – ob saisonal oder nicht.

Zulassungsstelle

Rund um die Uhr offen: iKfz-Portale der Zulassungsstellen.

Kurz ist immerhin schon einmal die Wortschöpfung, die sich die Bürokratie für ihr Angebot ausgedacht hat: i-Kfz, Behördendeutsch für ‚internetbasierte Fahrzeugzulassung‘. Auch die dahinterstehende Grundidee ist zweifelsfrei gut. Ob die verbeamtete Realität hingegen mit den eigenen Vorsätzen mitzieht, ist eine andere Frage. Aber der Reihe nach:

Generelle Voraussetzungen zur digitalen Kfz-Zulassung

Zunächst die Voraussetzungen, die du als Biker:in zwingend mitbringen muss, bevor du überhaupt Eintritt ins Neuland erhältst und eine elektronische Zulassung erwägen darfst:

  • Das anzumeldende Motorrad darf nicht vor dem 1.1.2015 erstzugelassen worden sein – womit aktuelle (2022) Young- und Oldtimer bereits außen vor sind.
  • Das Bike muss außer Betrieb gesetzt, also abgemeldet sein. Käufer von  Gebrauchtmotorrädern, deren ehemalige Besitzer den neuen Eigentümern erlauben, die Überführungen mit ihren Kennzeichen zu erledigen, sollten folglich besser gleich zur Zulassungsstelle durchfahren. Für sie ist die Online-Anmeldung nicht gedacht.
  • Die Fahrzeugpapiere dürfen nicht älter als 1. Januar 2018 sein, da erst ab diesem Zeitpunkt die für i-Kfz notwendigen Sicherheitscodes integriert sind (siehe auch unten ‚Notwendige Fahrzeugunterlagen‘).

Weitere Voraussetzungen

Hast du Glück und gehörst zum Berechtigtenkreis, kommt als weitere Hürde die korrekte digitale Ausstattung zum Tragen. Du benötigst:

  • Einen neuen Personalausweis (nPA) oder alternativ einen elektronischen Aufenthaltstitel der Bundesrepublik Deutschland. Beide ID-Nachweise müssen ferner für die eID-Onlinefunktion aktiviert sein und du musst die jeweilige PIN parat haben.
  • Um deine persönlichen Daten aus den Ausweisen heraus zu bekommen, ist ferner ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit offizieller Ausweis-App notwendig.

Notwendige Fahrzeugunterlagen

Stimmen beide wesentlichen Voraussetzungen, musst du nur noch dafür sorgen, dass die üblichen Utensilien ebenfalls an Bord sind. Also jene, die auch bei Offline-Anmeldungen Usus sind:

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), der ausreichend ist, wenn du dein eigenes Bike wieder anmelden möchtest. Die elektronische Identifizierung erfolgt über einen verdeckten Sicherheitscode, zu finden auf der Rückseite des Scheins im Klappfeld ganz links. Das Feld muss vorsichtig freigerubbelt oder eine Folie abgezogen werden. Es klärt dich auch darüber auf, ob dein Fahrzeug für die i-Kfz zugelassen ist oder ob es nur außer Betrieb genommen werden darf.
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), die du nur benötigst, wenn ein Halterwechsel beabsichtigt ist, beispielsweise nach einem Kauf oder bei Zulassung eines Neufahrzeugs. Die Identifizierung erfolgt auch hier über einen verdeckten Sicherheitscode, der wie beim Fahrzeugschein vorsichtig freigelegt werden muss. Er findet sich auf der Vorderseite knapp oberhalb der Mitte.
  3. Die von deiner Versicherung ausgestellte elektronische Versicherungsbestätigung, die du ebenfalls online beantragen kannst und via E-Mail übermittelt bekommst (die sogenannte eVB-Nummer).
  4. Eine bestandene und noch gültige Hauptuntersuchung (HU).
  5. Eine Einverständniserklärung zum Einzug der Kfz-Steuer über ein Bankkonto.
  6. Das aktuelle Kennzeichen bzw. die Daten eines reservierten Wunschkennzeichens (das du ebenfalls gegen Gebühr online beantragen kannst).
Kfz-Papiere
Sicherheitscodes, nur für Außerbetriebnahmen (unten), bzw. für i-Kfz (oben).

Online-Anmeldung eines Motorrads

Zur Online-Anmeldung eines Bikes rufe die Onlinepräsenz der Zulassungsbehörde deines Hauptwohnsitzes auf, identifiziere dich elektronisch und aktiviere das Antragsformular zur Zulassung. Hinweis: Nicht alle Zulassungsbehörden bieten den i-Kfz-Onlineservice an, laut ADAC wird er jedoch beständig ausgebaut.

 Zum Ausfüllen benötigst du folgende Daten:

  • Den Sicherheitscode des Fahrzeugscheins (bei Wiederanmeldung ohne Halterwechsel).
  • Den Sicherheitscode des Fahrzeugbriefs (bei Um- oder Neuanmeldung).
  • Die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) bei Um- oder Wiederanmeldung.
  • Daten der letzten Hauptuntersuchung (findest du im Prüfbericht).
  • Die eVB-Nummer deiner Versicherung.
  • Deine Konto-IBAN für das zwingend vorgesehene SEPA-Lastschriftverfahren zum automatischen Einzug der Kfz-Steuer.

Danach sendest du den Antrag ab und lässt die von dir angegebenen Daten elektronisch überprüfen. Findet das System keine Fehler, wirst du zur Zahlung der anfallenden (übrigens leicht höheren) Gebühren weitergeleitet, der Antrag ein weiteres Mal überprüft, an die Zulassungsbehörde übermittelt und – du ahnst es – durch einen Sachbearbeiter überprüft und abgesegnet.

Bei einem positiven Bescheid erfolgt der Versand des Zulassungsbescheids samt Rechnung, Quittung, Bescheinigung und der selbst aufzuklebenden Plaketten per Post. Als Sicherheits-Zeitfenster wird der Bescheid meist drei Tage vordatiert, die Zulassung also erst drei Tage nach dem Versand gültig. Achte darauf, wenn du die Unterlagen erhältst. Wahrscheinlich darfst du nicht gleich losfahren, sondern musst die verbleibende Zeit absitzen.

Fazit

Positiv zu sehen ist, dass unzweifelhaft die Fahrt zur Zulassungsstelle entfällt. Ebenfalls auf der Habenseite: In den Städten und Gemeinden, in denen Termine vergeben werden, wird das Leben durchaus ein wenig entspannter, weil der Kampf um die Vergabe entfällt. Vom ebenfalls versprochenen Zeitgewinn bleibt landesweit gesehen allerdings nicht allzu viel übrig*:

  • Beantragst du die Zulassung an einem Freitag-Nachmittag, rechne nicht damit, vor Anfang der nächsten Woche in die Bearbeitung zu kommen. Am Wochenende passiert auch im digitalen bürgernahen Wunderland nicht allzu viel.
  • Die meist drei Tage Zeitpuffer sollen dem Zweck dienen, dass niemand Steuern und Versicherung für ein Fahrzeug zahlen muss, dass sie oder er noch gar nicht führen darf. Der Nachteil daran ist, dass du auf jeden Fall erst dann fahren darfst, wenn das auf dem Zulassungsbescheid gültige Datum erreicht ist.
  • Benötigst du ein neues Kennzeichen und bestellst es online, ist das zwar billiger als eines vom Kennzeichenpräger rund um deine Zulassungsstelle, braucht aber ebenfalls seine Zeit zur Anlieferung. Und fährst du extra zum Schilderdrucker, weil du die Sache beschleunigen möchtest, ist die Kilometersparnis dahin.

Ähnlich wie das digitale Büro, das mit den Versprechungen antrat, Druckkosten zu sparen und Papierberge abzubauen, präsentiert sich auch die digitale Revolution in den Zulassungs-Amtsstuben mit bislang zumindest eher fragwürdigen Erfolgen. Wer schnell mit seinem Bike auf die Straße will, zieht wahrscheinlich weiterhin die Anmeldung vor Ort vor. Dann sitzt man oder frau unter Umständen vielleicht ein, zwei Stunden ab, kann aber umgehend losfahren. Bislang ist deshalb nur bei chronisch unterbesetzten und überlasteten Behörden, die alleine mehrere Tage für einen Zulassungstermin benötigen, ein Zeitgewinn tatsächlich Teil der Rechnung. Immerhin: In allen Fällen bleibt einem die unangenehme Erfahrung überfüllter (und  dank Corona und Energiekrise  kalter) Warteräume erspart.

*Update (25.02.23)

Ab dem 01.09.2023 soll die Zulassung von Kraftfahrzeugen bundesweit komplett digital abwickelbar sein und laut Gesetzgeber einfacher, schneller und obendrein günstiger werden.

Bürger sollen dann ihr Fahrzeug über das Handy anmelden können, wobei ein digitaler Zulassungsbescheid als Nachweis dient, bis die Fahrzeugdokumente und Plaketten zugesendet sind. Das heißt, das Fahrzeug kann in dieser Zeitspanne normal am Straßenverkehr teilnehmen, zumindest für maximal zehn Tage. Das zugeteilte Kennzeichen muss allerdings angebracht sein. Soweit bekannt, sollen die Onlineanträge deutlich günstiger ausfallen, als die (auch weiterhin mögliche) Anmeldungen direkt vor Ort.


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