Anwärter (Mofas, Mopeds etc.)

Will man nicht alles als Motorrad bezeichnen, was zwei Räder und einen Motor besitzt (auch wenn es unsinnig ist), muss man andere Formen der Unterscheidung heranziehen. In aller Regel geschieht dies gesetzlich über die Stärke der Motorisierung und, eng damit verbunden, die Fahrerlaubnis für den jeweiligen Typ:

  • Mofas: Motorisierte Fahrräder mit Höchstgeschwindigkeiten nicht über 25 km/h. Ein spezieller Führerschein ist nicht notwendig, dafür aber eine Prüfbescheinigung. Geführt werden darf ein Mofa ab 15 Jahren.
  • Mopeds & Mokicks: Kleinere Zweitakt-Krafträder mit Hubräumen unter oder gleich 50 ccm (bzw. einem Elektromotor mit maximal 4 kW), die ab 16 Jahren mit Führerscheinklasse AM gefahren werden dürfen. Als Höchstgeschwindigkeit für Bikes dieser Klasse gelten 45 km/h. Rechtlich gesehen handelt es sich um zulassungsfreie Kleinkrafträder, sie benötigen aber eine Betriebserlaubnis und ein Kennzeichen von einer Versicherung.
  • Leichtkrafträder: Leichtkrafträder sind kleinere Motorräder mit maximal 125 ccm Hubraum und begrenzt auf 11 kW Leistung bzw. einem Leistungs/Leergewicht-Verhältnis von maximal 0,1 kW pro Kg (als Leergewicht gilt das Eigengewicht des Bikes inklusive Betriebsstoffe). Wie beim Moped gilt Führerscheinpflicht, hier ist es Klasse A1, die ab 16 Jahren erworben werden kann.

Rechtlich gesehen, sind Mopeds, Mokicks und Mofas keine Motorräder, auch wenn formal alles seine Richtigkeit hat (zwei Räder und ein Motor). Immerhin: Als Krafträder gehen Mopeds und Mokicks durch, während Mofas bereits vom Wort her nicht mehr als motorisierte Fahrräder sind.