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So kennen wir die Welt da draußen: Wer am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen will, benötigt ein offizielles Kennzeichen. Das mag nicht jeder so (ein)sehen wollen, der oder die an Fahrräder, Roller, Skateboards oder andere Freizeitgeräte gewohnt ist. Aber für ‚echte‘ Fahrzeuge gilt: kein Kennzeichen, keine Zulassung, keine grenzenlose mobile Freiheit. Und wie diese Kennzeichen auszusehen haben, wissen wir ebenfalls: rechteckig, mit bestimmten Maßen und vor allem mit TÜV- und Zulassungsplaketten (ab)gesegnet. Allerdings: Letzteres wird jetzt durch eine neue Verordnung der Bundesregierung neu geregelt, die jüngst vom Bundesrat durchgewunken wurde und ab dem 1. September 2023 in Kraft treten soll.

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Ab Herbst ’23 möglich: Fahren ohne Plakette* nach einer Online-Schnellanmeldung auf einem iKfz-Portal (Bild von SplitShire auf Pixabay)
*Bedingungen gelten ?

So kennen wir die Welt da draußen: Wer am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen will, benötigt ein offizielles Kennzeichen. Das mag nicht jeder so (ein)sehen wollen, der oder die an Fahrräder, Roller, Skateboards oder andere Freizeitgeräte gewohnt ist. Aber für ‚echte‘ Fahrzeuge gilt: kein Kennzeichen, keine Zulassung, keine grenzenlose mobile Freiheit. Und wie diese Kennzeichen auszusehen haben, wissen wir ebenfalls: rechteckig, mit bestimmten Maßen und vor allem mit TÜV- und Zulassungsplaketten (ab)gesegnet. Allerdings: Letzteres wird jetzt durch eine neue Verordnung der Bundesregierung neu geregelt, die jüngst vom Bundesrat durchgewunken wurde und ab dem 1. September 2023 in Kraft treten soll.

Schnellanmeldung via Onlinezulassung erfordert ‚leere‘ Kennzeichen im Straßenverkehr

Heißt auch: Mit der Verordnung müssen wir uns in Zukunft auf mindestens abgerubbelte, oft aber auch ‚blanke‘ Nummernschilder einstellen. Letztere sind nicht ungewöhnlich an Anhängern und Fahrradträgern am Auto – dort dienen sie aber nur als Ergänzung zum gültigen Kennzeichen am Fahrzeug selbst. Ab September wird es dann darüber hinaus erlaubt sein, bis zu 10 Tage ohne Nummernschild-Plaketten auf öffentlichen Straßen zu fahren – eine Folge der hierzulande zwar schleppend erfolgenden, aber immerhin fortschreitenden Behördendigitalisierung, die seit geraumer Zeit auch Onlinezulassungen beinhaltet. Damit soll die größte Hürde für eine weiträumige Akzeptanz der iKfz-Portale zur Onlinezulassung eines Fahrzeugs aus dem Weg geschaffen werden: Die langen Wartezeiten bis zur Ankunft der offiziellen Plaketten und Papiere, in denen die neuen Fahrzeugbesitzer bislang nicht fahren durften.

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Hört man gerne: Die Gebühren für eine Onlineanmeldung sollen im Vergleich zum bislang üblichen Verfahren vor Ort deutlich geringer ausfallen. Weiterhin gleichbleibend: Die Verwendung von eigenen Stickern bzw. Aufkleber ist nach wie vor verboten, auch wenn temporär genügend Freifläche vorhanden wäre. (Foto: cottonbro studio, Pexels)

Onlineanmeldung soll Zulassungsstellen entlasten

Mit dem 1. September dieses Jahres unternimmt der Gesetzgeber mit der erweiterten Digitalisierung der Fahrzeuganmeldung einen weiteren Schritt zur Überführung des Beamtendeutschlands ins Neuland des 21. Jahrhunderts. Dann reicht eine Anmeldung übers Handy, um ein neues oder gebrauchtes Motorrad für den Fahrzeugverkehr zuzulassen und umgehend losfahren zu dürfen. „Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid“ heißt es dazu aus dem Verkehrsministerium. Niemand müsse die Übersendung der Fahrzeugdokumente abwarten und dürfe bis zu 10 Tage ohne diese fahren. Gleichwohl, ein Kennzeichen ist natürlich weiterhin Pflicht, sei aber auch ohne Plaketten regelkonform.

Entfallen damit auch die Zulassungsstellen? Natürlich nicht. Die Onlineanmeldungen sollen dem Willen der Bundesregierung den Wünschen der Bürger entgegenkommen – und insbesondere in den Ballungsgebieten die völlig überforderten Behörden entlasten. Letztendlich haben sie eine Bewältigung von rund 20 Millionen Kfz-Zulassungen pro Jahr zu stemmen. Eine Abschaffung ist aber in keinem Fall geplant.

Wird es klappen?

Die Theorie stellt sich in einer Mitteilung des Bundesministers für Digitales und Verkehr, Volker Wissing, natürlich rosig dar: „Digital zulassen und sofort losfahren. […] Wir wollen es den Menschen und Unternehmen so einfach wie möglich machen: Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit an.“ Ob die bürokratische Realität der Ämter die Versprechen der Politik einhalten kann, wird sich aber zeigen. Immerhin: Mit dem Zugeständnis, für eine gewisse Zeit ein plakettenloses Kennzeichen fahren zu dürfen, wurde das stärkste Hemmnis zur Akzeptanz der i-Kfz Portale bei den Zulassungsbehörden aus dem Weg geräumt.

Vielleicht aber auch nicht, denn eben diese Regelung ist es, die dem zustimmenden Bundesrat das meiste Bauchgrummeln verursacht hat. Insbesondere bittet die Vertretung der Länder um eine Prüfung, wie missbräuchliches Verhalten verhindert oder zumindest abgemildert werden kann. So gab sie zu bedenken, dass Plaketten beim Postversand gestohlen werden könnten, beispielsweise zur Planung von Straftaten. Außerdem befürchtet man im Bundesrat, dass vermehrt Fahrzeuge mit ungestempelten Kennzeichen auf den Straßen zu erwarten sind, die aus verschiedenen Gründen unterwegs sind, so zur Überführung oder einer Spazierfahrt. Ganz ohne vorherige Onlineanmeldung.


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