Motorrad-Verkehrskontrolle

Fahrzeug- und Führerschein, bitte!“ Ein Satz, der Böses ahnen lässt, denn entgegen der Banal-Redewendung, dass, wer sich nichts hat zuschulden kommen lassen, der habe auch nichts zu befürchten, reagieren wir alle zunächst mit Nervosität. Es liegt schlicht in unserer Natur, in unsicheren Situationen Ungemach zu befürchten,  und hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, ob wir einen dB-Eater in der Hosentasche statt im Auspuff spazieren fahren oder auch nicht.

Die erste vernünftige Reaktion in dieser Lage: abwarten. Die zweite: Klappe halten.

Nehme Helm und Sonnenbrille ab, schalte den Motor aus und steige vom Motorrad. Man wird schon auf dich zukommen und dir erklären, was Sache ist – und um gleich ein wenig Druck herauszunehmen, erfährst du im Folgenden, wie so eine Verkehrskontrolle abläuft, was die Hüter der Gesetze fragen und prüfen dürfen und was nicht und welche Rechte bzw. Pflichten du hast.

Welche Art Motorrad-Verkehrskontrollen gibt es?

Allgemeine Verkehrskontrolle

Bei einer ‘allgemeinen Verkehrskontrolle Motorrad‘ werden Bikes ohne speziellen Anlass oder Verdacht aus dem laufenden Verkehr heraus auf einen größeren Platz gewunken. Sind alle Beamten auf dem Platz beschäftigt, bleiben nachfolgende Fahrzeuge in aller Regel unbehelligt – wen es erwischt, ist folglich Zufall oder dem geschulten Auge eines Polizisten geschuldet. Überprüft werden die Identität des Fahrers und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.

Geschwindigkeitskontrolle

Bei Geschwindigkeitskontrollen werden Motorräder auf bestimmten Strecken auf Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit überprüft, meist von einer Vorhut mit Messgeräten, die bei Verstößen die Kollegen weiter hinten auf der Strecke benachrichtigt. Die winkt dann die Verkehrssünder mit einer roten Kelle aus dem Verkehr auf einen Platz und nimmt bei der Gelegenheit auch die jeweiligen Fahrzeuge in Augenschein.

Zufalls- und Einzelkontrolle

Einzelkontrollen entsprechen rechtlich gesehen den allgemeinen Verkehrskontrollen, erfolgen aber nicht im Rahmen größerer Aktionen mit mehreren Polizisten, sondern als individuelle Zugriffe durch Streifenwagen- oder Zivilstreifenbesatzungen. Auch hierbei werden die Fahrer mit einer Kelle aus dem Verkehr gewunken und zu einem geeigneten Überprüfungsort geleitet. Sollte es sich bei der jeweiligen Einzelkontrolle um das Stoppen eines Fahrzeugs mit vermutetem Straftatshintergrund handeln oder alternativ wegen eines beobachteten Vergehens bzw. einem auffälligen Fahrverhalten, werden die Beamten allerdings nicht vorausfahren, sondern hinter dem zu stoppenden Fahrzeug bleiben und den Fahrer mittels Blaulicht auf sich aufmerksam machen.

Ablauf von Motorrad-Verkehrskontrollen

Bei allgemeinen Verkehrskontrollen ebenso wie bei Einzel- und Geschwindigkeitskontrollen sind die Polizeibeamten berechtigt, deine Identität festzustellen (wenn du der/die FahrerIn bist) und sowohl deine Verkehrstüchtigkeit als auch die deines Motorrads einzuschätzen. Hierzu gehören kritische Blicke auf das Reifenprofil ebenso wie der Abgleich der Fahrzeugpapiere mit den Rahmen- und Kennzeichendaten. Je nach Spürnase und Tuningwissen der Beamten geraten auch bauliche Veränderungen ins Visier der Kontrolleure, bspw. Auspuffanlagen und Hebel, eventuell wird gar eine Lärmprüfung vorgenommen.

Übrigens: Machst du die Meile oder ignorierst großzügig die Kelle, die dich rauswinken will, kostet dich das mindestens 70.- Euro und einen Punkt in Flensburg.

Welche Dokumente muss ich bei einer Motorrad-Verkehrskontrolle vorzeigen?

Auf jeden Fall vorgelegt werden müssen der Führer- und der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), beide im Original. Ferner sind  Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort des Fahrers anzugeben. Hast du deinen Führerschein vergessen, wird anhand des Personalausweises überprüft, ob du einen besitzt. Für das Nicht-Mitführen sind jeweils 10 Euro Verwarnungsgeld fällig, also 10 Euro für den fehlenden Führerschein und 10 Euro für den Fahrzeugschein.

Wurden  am Motorrad Änderungen vorgenommen, die einer Erlaubnis bedürfen, ist es von Vorteil, wenn die entsprechenden Dokumente (ABEs) mitgeführt werden, egal, ob als Kopie oder im Original (es sei denn, die Änderungen sind im Fahrzeugschein vermerkt). Fehlen sie oder weigert der Fahrer sich, sie vorzulegen, ist dies gleichbedeutend mit ‚nicht vorhanden‘ und zieht außer 10 Euro Verwarnungsgeld meist den Entzug der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach sich. In der Regel erstellt die Polizei dann einen Mängelbericht und fordert den Fahrer auf, die Dokumente innerhalb einer bestimmten Frist auf einer beliebigen Wache vorzulegen bzw. das beanstandete Teil abzubauen. Immerhin: Sind keine gravierenden Sicherheitsmängel zu beklagen, darfst du auf direktem Weg nach Hause oder in die nächste Werkstatt fahren, um den Mangel zu beheben oder beheben zu lassen.

Bei Änderungen, die im Fahrzeugschein eingetragen sind, besteht keine Mitführpflicht der ABEs. Gleiches gilt für Ersatz- oder Austauschteile, die über ein E-Prüfzeichen, bzw. ein E-Prüfzeichen und eine E-Prüfnummer (bspw. Auspufftöpfe) verfügen. Sie sind nach europäischem Recht zugelassen und bedürfen keiner weiteren Nachweise

Was darf bei einer Motorrad-Verkehrskontrolle geprüft werden?

Neben der Identitätsfeststellung darf eine Fahrzeugkontrolle durchgeführt werden, die die Maschine auf ihren vorschriftsgemäßen Zustand hin überprüft. Hierzu gehören bspw. die Lichtanlage, das Reifenprofil, die Bremsen und das Datum der letzten Hauptuntersuchung, aber auch weniger offensichtliche Dinge wie die Brems- und Kupplungshebel sowie andere sicherheitsrelevante Austauschteile, die über ABEs oder Eintragungen verfügen müssen.

Nicht relevant für Biker sind die bei PKWs vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände wie Warndreieck, Sicherheitswesten und Verbandskasten. Die sonst übliche Pflicht, diese gesetzlich vorgeschriebenen Notfallausrüstungen mitzuführen, gilt hierzulande im Gegensatz zum europäischen Ausland für Motorradfahrer nicht.

Was darf bei einer Motorrad-Verkehrskontrolle nicht geprüft werden?

Liegen keine begründeten Hinweise oder der Verdacht auf eine Straftat vor, dürfen die Beamten bei allgemeinen Verkehrskontrollen nicht verlangen, dass Reisekoffer oder Tankrucksäcke geöffnet werden. Auch dürfen sie keine Personendurchsuchung durchführen und das Handy ist ebenfalls tabu. Weder darf verlangt werden, dass du es ihnen vorzeigst noch ist es erlaubt, dass ein Beamter es durchsucht.

Anders bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum oder einer sonstigen Straftat. Zwar sind Personen- oder Gepäckdurchsuchungen keine erlaubten Maßnahmen bei allgemeinen Verkehrs- oder Geschwindigkeitskontrollen, können aber erfolgen, wenn die Beamten konkrete Hinweise auf eine Straftat haben.

Fragen, die bei einer Motorrad-Verkehrskontrolle besser unbeantwortet bleiben

Bei allen Kontrollen gilt, auch für die Redseligen und sozial Interessierten unter uns: Besser die Klappe halten und die Beamten reden lassen. Warum? Wer durchblicken lässt, dass er einen Fehler gemacht oder ein Versäumnis begangen hat, gesteht nicht nur ein, dass die an ihn gerichteten Vorwürfe korrekt sind, sondern unter Umständen auch, dass diese vorsätzlich begangen wurden. Das wird dann nicht sportlich gesehen und als Ehrlichkeit honoriert, sondern erhöht die Strafzahlung um das Doppelte.

Klassiker unter den Fragen, die du niemals beantworten solltest, sind die folgenden, meist freundlich und verständnisvoll vorgetragenen:

„Sie wissen, warum wir Sie heraus gewunken haben!?“

In dieser oder ähnlicher Form und eher als Aussage denn als Frage ausgesprochen, wird dir bei einer bejahenden Antwort Vorsatz unterstellt, bspw. bewusst zu schnell gefahren zu sein, ein Überholverbot ignoriert, ein Stoppschild überfahren oder den Auspuff absichtlich laut gemacht zu haben. Hintergrund für solche Fangfragen ist die Anfang 2009 eingeführte sogenannte Vorsatzklausel, die vorsieht, dass Strafen über 35.- Euro verdoppelt werden, wenn ein Verkehrsverstoß bewusst begangen wurde. Mit etwas Pech kann dir sogar die Hausstrecke zum Verhängnis werden, da der Verdacht nahe liegt, dass dir ein Stoppschild oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung seit Jahren bekannt sein sollten.

Zucke statt einer Antwort mit den Schultern oder stelle höflich eine Gegenfrage. Oder sage gar nichts. Weder musst du antworten noch die Wahrheit sagen, selbst wenn du weißt oder ahnst, dass du bspw. mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren bist.

Gleiches gilt auch für Fragen zum Verkehrszustand des Motorrads. Das mag für den einen oder anderen schwierig sein, weil man sich unter Druck gesetzt fühlt und mit vermeintlichen Erklärungen das Vergehen abzumildern versucht, aber reumütig sein Versäumnis oder eine Übertretung einzugestehen, bringt dir keine Bonuspunkte. Eher im Gegenteil.

„Wohin des Wegs? Das schöne Wetter genießen?“.

Auch diese Frage musst du nicht beantworten, da es die Beamten nichts angeht, wohin du fährst oder woher du kommst. Der Hintergrund der Frage: Sinnloses Hin- und Herfahren ist in Deutschland verboten; jede Fahrt muss ein Ziel haben. Also, auch wenn dein Freund (m/w/d) dir gerade den Laufpass gegeben hat und du dich nur vor der nächsten Depression retten willst, zucke im Gegensatz zu Frage 1 nicht mit den Schultern. Stattdessen reicht ein freundlicher Hinweis, dass du das nicht sagen möchtest oder du gehst gar nicht erst auf die Frage ein, sondern gibst dem Gespräch eine neue Richtung. Oder lächelst nur kooperativ. Auch ein lapidares „Ich habe einen Termin/eine Verabredung.“ reicht.

„Haben Sie Alkohol getrunken und/oder Drogen zu sich genommen?“

Wie im Krimi: Du hast das Recht, zu schweigen. Selbst, wenn du sturzbetrunken bist und praktisch jeder sieht, dass du nicht mehr alle beisammen hast. Und weil niemand dich zwingen kann, dich selbst zu belasten, darfst du sogar lügen, ohne dass diese Falschaussage später gegen dich verwendet werden kann.

Nichtsdestotrotz: Besteht der Verdacht, dass du einen oder zwei im Tee hast, wirst du mit einem Drogen- oder Alkoholtest konfrontiert werden. Den brauchst du nicht machen, genauso wenig wie du auf einer Linie gehen oder den Finger zur Nase führen musst, aber steht die Frage erst einmal im Raum, bleibst du unter aufmerksamer Beobachtung und erhärtet sich der Verdacht, bspw. weil du torkelst, unsicher gehst oder keinen geraden Satz zusammenbekommst, kann eine Blutentnahme angeordnet werden.

Allerdings: Freiwillig zustimmen solltest du einem Test oder einer Durchsuchung hingegen nicht, auch nicht, wenn du von den Beamten dahingehend bedrängt wirst. Anwälte raten regelmäßig ausdrücklich davon ab. Du hast zwar eine Duldungspflicht während der Kontrolle, nicht aber eine Mitwirkungspflicht, und stimmst du einem Bluttest freiwillig zu, verlierst du alle Rechte. Bindend wird eine Blutentnahme erst durch richterlichen Beschluss.

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