Bußgeldänderungen 2025

Die meisten Motorradfahrer sind zwar steinalt und finden es erstrebenswert, bequem mit BMW und Harley herumzubummeln, werden sich aber trotzdem noch an die alte 20er-Regel erinnern, die da besagte: „20 km/h zu schnell = 20 D-Mark. Kann man machen!“ Sie hatte ein gefühltes Jahrtausend Bestand, weil sie bei Bußgeldänderungen der Vergangenheit im Prinzip nur inflationsbereinigt und eventuellen Einkommenssteigerungen angepasst werden musste, droht jetzt aber erstmals tatsächlich zu Fall zu kommen.

Bußgeldbescheid auf dem Boden einer Straße, daneben ein Handschuh und Motorradschlüssel

Bußgeldänderungen 2025

Mit den Bußgeldänderungen 2025 wurden die Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen und anderen Ordnungswidrigkeiten spürbar verschärft und versprechen drastischere Folgen als gewohnt, sowohl für spontane Schnellfahrer wie für jene, die Geschwindigkeitsvorschriften bislang als lockere Empfehlungen wahrnahmen. Mit den Anpassungen klettert die Ahndung regelwidrigen Fahrverhaltens auf einen Höchststand und ist, vermutlich erstmals, in der Lage, die Einnahmesäcke der Kommunen lauter klingen zu lassen als so manchen Motorradauspuff. Darüber hinaus beschloss das Bundesverkehrsministerium, die dreistesten Speeder früher als bislang üblich mit Fahrverboten und Flensburger Punkten zu belegen.

  • Geschwindigkeitsübertretung 1: Bereits ab 21 km/h zu viel (früher 31 km/h) außerorts werden 100.- Euro fällig. Plus ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei.*
  • Geschwindigkeitsübertretung 2: Innerorts kosten 21 km/h zu viel 115.- Euro und ein Punkt. Ab 31 km/h klingelt die Kasse mit 260 Euro, weiterhin fällig sind zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.*
Bußgeldänderungen 2025

Weitere Anpassungen bei Verkehrsverstößen

Weitere Bußgeldänderungen 2025 betreffen andere Verkehrsübertretungen und erhöhen auch dort die Ahndung

  • Rote Ampel 1: Eine Ampel zu überfahren, wenn diese vor weniger als einer Sekunde umgeschaltet hatte, wird im günstigsten Fall mit 90.- Euro und einem Punkt bestraft. Kommt es zu einer Gefährdung, erhöht sich die Strafe auf 200.- Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
  • Rote Ampel 2: Wird eine Ampel überfahren, wenn diese bereits länger als eine Sekunde rot war, geht der Gesetzgeber generell von einer Gefährdung aus und verhängt 200.- Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Für Fahranfänger in der Probezeit verlängert der Verstoß selbige um weitere zwei Jahre.
  • Fehlender Mindestabstand: Wer schneller als 80 km/h unterwegs ist und weniger Abstand hält als ein Viertel des Tachowerts, zahlt 75.- in die Staatskasse und erhält dafür mindestens einen Punkt. Bei einem Abstand unter 15 Meter bei mehr als 100 km/h werden 160.- Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot verhängt.

Immerhin, es gibt auch eine gute Nachricht, zumindest für die aus den Verkehrsnachrichten bekannten orientierungslosen Personen auf Autobahnen und sonst wo: Die Strafe bei zu langsamem Fahren ohne triftigen Grund bleibt bei 20.- Euro. Kann man folglich nach wie vor machen 😉.

PS: Wie in der Vergangenheit wird es auch in Zukunft vermutlich den einen oder anderen Zeitgenossen geben, der oder die das Kennzeichen bei Ausflügen wegklappt, abdeckt oder anders unleserlich macht, um den Konsequenzen zu entgehen. Die Kosten hierfür bleiben ebenfalls bei mindestens 60.- Euro und auch die Annahme, dass die Verkehrsverstöße dann vorsätzlich begangen wurden, steht felsenfest – was das Bußgeld verdoppelt.

*Update:

In der Vergangenheit gab es das sogenannte Schilderwald-Urteil zur StVO-Novelle, bei der die beim Fahrverbot wegen eines Formfehlers vorerst gekippt wurden. Die aktuelle Rechtslage (Stand 2024/2025) sieht vor, dass die Bußgelder zwar hoch sind, das Fahrverbot außerorts aber in der Regel erst ab 26 km/h (bei Wiederholungstätern) oder 31 km/h (beim ersten Mal) greift.

Quellen/Ähnliches



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