Auf dem Motorrad von vorne geblitzt

Und BAM! Geblitztdingst! Raus aus dem Flow, ein sofortiger Blick auf den Tacho und dann rein in die Schockstarre. Oder eine Rennleitung, die dich mit unbeteiligter Miene aus Selbigem winkt. So oder so: Es kommt was auf dich zu. Was Dunkles. Manchmal ein Bußgeld, manchmal ein saftiges Bußgeld und für einige zusätzlich den einen oder anderen Punkt oder gar ein Fahrverbot.

Jedoch, und jetzt wird’s wieder heller: Nichts ist in Stein gemeißelt oder gottgegeben. Messfehler kommen häufiger vor, als gemeinhin angenommen und auch formale Mängel können eine gute Grundlage abgeben, sich irgendwie aus der Sache rauszuwinden:

Tag 1: Klappe halten

Ist die Blitzung mit einer Verkehrskontrolle verbunden oder wurdest du von einem nachfolgenden Fahrzeug aufgezeichnet, wirst du rausgewunken. In dem Fall zügele sofort deine Redseligkeit. Menschen neigen dazu, (vermeintliches) Fehlverhalten durch Eingeständnisse, Rechtfertigungen oder übertriebene Kompromissbereitschaft zu kompensieren, um die erwarteten Folgen zu lindern. All das ist unnötig, meist witzlos und zu Zeiten auch kontraproduktiv. Man muss nicht unhöflich sein, aber auf eine eröffnende Ansprache wie „Sie können sich sicher denken, warum sie jetzt hier vor uns stehen?“ voller Kooperationsbereitschaft zu lächeln und zu nicken, bewirkt wenig Gutes, da die Frage nur dazu dient, dich auf einen bewussten Verkehrsverstoß hin abzuklopfen – der mit einer Verdoppelung des Bußgelds bewehrt ist1. Bleibe deshalb höflich zurückhaltend, bejahe nichts und bringe die Angelegenheit hinter dir. Die Beamten auf der anderen Seite sind ebenfalls nicht daran interessiert, mit dir eine kumpelhafte Beziehung einzugehen. Sie haben klar gesetzte Ziele (Verstöße ahnden) und sind mit einem reibungslosen Ablauf völlig zufrieden. Mache einfach nur klar, dass du dir keiner Verfehlung bewusst bist und den Bußgeldbescheid abwartest, um dann in Ruhe zu entscheiden, wie du im Folgenden verfahren wirst. Wichtig: Du musst vor Ort auch kein Verwarngeld bezahlen, wenn du nicht einverstanden bist.

Ein paar Wochen später: Füße still halten

Ein paar Wochen nach der Blitzaktion erhältst du Post vom Amt, in dem Fall der Bußgeldstelle. Inhalt ist meist ein Anhörungsbogen zur Sache. Dem (also der Anhörung) kannst du nachgehen, solltest es aber nicht notgedrungen, um zu vermeiden, dich selbst zu belasten. Die Beweislage ist nicht Teil des Anhörungsbogens, so dass du im Prinzip nicht einmal sicher sagen kannst, ob du dich zu Recht bekennst. Pflicht ist hingegen, die Personalien zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Ein paar weitere Wochen später: Geldbeutel geschlossen halten

Unabhängig davon, ob du die Anhörung zurücksendest oder den Kopf in den Sand steckst und das Teil in der Schublade vergammeln lässt, erhältst du ein paar Wochen später den eigentlichen Bußgeldbescheid. Erst dieser enthält im Detail den Tatvorwurf, die Strafe (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) und ein dem Bescheid zugrunde liegendes Beweismittel, wie bspw. ein Blitzerfoto. Ab dem Zustelldatum dieses Bescheids hast du zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Danach erlangt er Rechtskräftigkeit. In diesen zwei Wochen überlege dir, ob du den Bescheid anfechten bzw. einem Anwalt vor Ort  übergeben oder eine im Internet erreichbare Rechtshelfplattform2 hinzuziehen möchtest.

Hierbei ist wichtig: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen. Mache keine Angaben zur Sache (gebe also nicht zu, dass du gefahren bist, und versuche nicht, dich zu rechtfertigen). Das Ziel ist es, das Verfahren offen zu halten, um die Beweise prüfen zu können. Außerdem darf das Schreiben nicht formlos sein, sondern muss deine Adressdaten, das Aktenzeichen, das Kennzeichen und die  Absicht des Widerspruchs enthalten.

Einspruch-Beispiel:

Bußgeld, Geblitzt, Einspruch

Sei dir hierbei bewusst, dass Behörden Privatpersonen bei der gewünschten Einsicht oft und gerne darauf verweisen, dass die kompletten Akten nur in den Diensträumen der Behörde eingesehen werden dürfen (während Anwälte sie direkt in die Kanzlei geschickt bekommen). Wenn dem so ist, gehe dem nach, das ist immer noch besser, als nur das Foto zu sehen zu bekommen.

Was aber können nun diese Unstimmigkeiten sein, auf die du achten solltest? Ganz einfach: Die Einhaltung der Normen zur Erfassung von Geschwindigkeitsüberschreitungen umfassen ein komplexes Regelwerk, das für die Verantwortlichen nicht immer einfach zu bewältigen ist. Fehler passieren halt und gelingt es dir, einen davon zu identifizieren, wird das Verfahren in aller Regel eingestellt:

1. Das Messfoto

Der Klassiker: Viele der immer noch im Einsatz befindlichen älteren Blitzgeräte sind technisch nicht auf dem neuesten Stand und mehrheitlich darauf spezialisiert, vierrädrige Verkehrssünder dingfest zu machen. Dies beginnt damit, dass sie Fotos von vorne machen, während sich das Kennzeichen bei Motorrädern bekanntlich nur hinten befindet und Helm, Visier und Sturmhaube kaum Indizien zur Identifizierung des Fahrers liefern. Bei diesen Geräten spielt auch die Reflexionsfläche des Motorrads eine Rolle. Die Messung kann wegen der im Verhältnis zum Auto kleineren Karosserie mit viel Plastik und wenig Metall ungenau ausfallen.

Demgegenüber (solltest du wissen): In Tunneln und auf Autobahnen sind Systeme wie die variable Leitbeschallung (VLS) im Einsatz, die auch von hinten blitzen, sobald das Fahrzeug die Lichtschranke passiert hat, selbst mobil werden zusehends Heckblitzer eingesetzt. Darüber hinaus erfassen moderne Laserscanner (bspw. in stationären Blitzsäulen) Objekte extrem präzise über 3D-Wolken und lösen das Argument der ‚ungünstigen Reflexionsflächen‘ in Luft auf. Auch bei stationären Blitzern mit Induktionsschleifen oder Drucksensoren spielt die Karosserieform keine Rolle mehr.

Die erste Frage lautet also, ob du bzw. dein Motorrad überhaupt als eindeutig identifizierbar bezeichnet werden kannst. Falls nein, hat sich das Problem bereits erledigt und dir droht bestenfalls die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs** (wenn das Kennzeichen, nicht aber der/die FahrerIn erkannt wurde). Falls du hingegen identifiziert bist, grabe tiefer in den Dokumenten:

Die Fotolinie: Bei vielen Geräten (z. B. Lichtschranken) muss das Vorderrad exakt auf einer Markierung oder Linie stehen. Ist das Motorrad schon drüber oder noch davor, ist der Messwert nicht eindeutig dem Fahrzeug zuzuordnen.

Einblendungen: Vergleiche die eingeblendete Zeit und Geschwindigkeit im Foto mit den Angaben im Protokoll. Abweichungen von Sekunden können auf Softwarefehler des Blitzers hindeuten.

Fremdobjekte: Befindet sich ein anderes Fahrzeug (auch im Gegenverkehr) im Auswertebereich? Das führt oft zu Reflexionen, die das Ergebnis verfälschen. Ist das Foto gar bei einer gemeinsamen Tour mit Freunden entstanden, halten sich oft mehrere Motorräder gleichzeitig im Messbereich auf und sind mit auf dem Foto. Dann muss eindeutig feststehen, welches davon die Messung ausgelöst hat. Bei Erfassung durch mobile Laserpistolen (bspw. bei Verkehrskontrollen) weitet sich der Strahl mit der Entfernung kegelförmig aus, so dass bei größeren Entfernungen selbst Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn miterfasst werden.

Testfotos: Vor Beginn der Messung müssen Null-Messungen oder Testfotos gemacht werden, um die Justierung zu prüfen. Fehlen diese im Protokoll, ist die gesamte Messreihe angreifbar.

2. Die Eichung

Messgeräte werden in  regelmäßigen Abständen neu einjustiert (geeicht). Ist das letzte Eichdatum überschritten (die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf dem Stempel steht), können die Ergebnisse nicht gegen dich verwendet werden. Wurde das Gerät repariert (z. B. Austausch des Blitzers oder der Linse), erlischt die Eichung sofort und es muss eine Neueichung erfolgt sein. Suche deshalb in der Akte nach Reparaturbelegen. Ebenfalls wichtig: Nicht nur das Gerät muss geeicht sein, auch die verwendete Software muss vom PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) zugelassen sein. Veraltete Software ist ein häufiger Grund für erfolgreiche Einsprüche.

3. Der Aufbau

Die Hersteller schreiben exakt vor, in welcher Aufstellhöhe und in welchem Winkel zur Fahrbahn das Gerät stehen muss, bzw. wie hoch der Abstand zur Fahrbahn sein darf etc. Wurden bei der Aufstellung des Geräts die Herstellervorgaben nicht eingehalten, sind die Ergebnisse meist nicht gerichtsfest. Im Protokoll muss stehen: “Aufbau gemäß Herstellerrichtlinien”.

4. Das Messpersonal

Anwesenheit: War die Messperson während der gesamten Zeit anwesend? Bei mobilen Blitzern darf das Gerät oft nicht unbeaufsichtigt bleiben.

Schulung: Der Name im Protokoll muss mit dem Namen auf dem Schulungszertifikat übereinstimmen. Überhaupt gilt generell, dass das Personal vor Ort über eine gültige oder für das jeweils verwendete Gerät passende Schulungsbescheinigung verfügen muss, andernfalls bestehen Zweifel an der Gültigkeit der Messung.

5. Die Umgebung

Stand das Gerät in einer Kurve? (Viele Geräte dürfen nur auf geraden Strecken messen). Gab es Metallzäune oder Leitplanken in unmittelbarer Nähe, die das Signal reflektiert haben könnten (Stichwort: Knickstrahlreflexion)?

6. Das Messprotokoll

Das Messprotokoll muss Angaben zum Messpersonal, Standort und die Ergebnisse der Tests vor Messbeginn beinhalten. Fehlt eine dieser Daten, kann die Richtigkeit der Messung angezweifelt werden.

7. Sonstiges

Toleranzabzug: Wurde der korrekte Wert abgezogen? Meist sind es  3 km/h bis 100 km/h und 3 % über 100 km/h. Bei unpräzisen Messungen können zumindest Anwälte oft höhere Abzüge erwirken.

Verjährung: Die Behörde hat in der Regel 3 Monate Zeit, dir den Anhörungsbogen zuzustellen. Geschieht dies später, ist die Sache oft erledigt (sofern die Verjährung nicht durch andere Maßnahmen unterbrochen wurde).

Nachfahrstrecke: Wurdest du über längere Zeit von einem Polizeifahrzeug verfolgt und aufgezeichnet, sei dir bewusst, dass die Fehlerrate höher als bei stationären Einrichtungen sein kann. Im Prinzip darf sich der Abstand zwischen den Fahrzeugen während der Messung nicht oder nur gering ändern, bestenfalls vergrößern. Wird der Abstand hingegen geringer, ist die Messung oft wertlos.

Ab hier geht es dann ans Eingemachte …

Hast du tatsächlich einen Fehler gefunden, schreibst du der Behörde eine ‚Begründung zum Einspruch‘. Zum Beispiel: „Nach Durchsicht des Messprotokolls stelle ich fest, dass die erforderlichen Testfotos zu Beginn der Messreihe fehlen. Da somit die ordnungsgemäße Justierung des Geräts zum Tatzeitpunkt nicht belegt ist, bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit des Messwertes. Ich bitte um Einstellung des Verfahrens.“

Das Problem dabei: Behörden geben selten sofort klein bei. Meistens kommt als Antwort ein Standardbrief (samt Zusatzgebühr): “Die Messung erfolgte ordnungsgemäß.” Dies besagt nichts, außer dass die Behörde halt behauptet, der Bußgeldbescheid sei rechtens, aber für dich bedeutet es, dass du ab diesem Punkt entscheiden musst, ob du einen Anwalt einschaltest, der ebenfalls noch einmal deine Einwände deutlich macht oder die Sache gleich vors Amtsgericht geht oder du angesichts der möglichen Folgen besser einknickst. Ohne Rechtsschutzversicherung kann dein Einspruch zu einem finanziellen Pokerspiel eskalieren, alleine die Gutachterkosten für die Überprüfung eines Messprotokolls siedeln sich schnell im vierstelligen Bereich an und falls du verlierst, addiert die Behörde zum Bußgeld noch eine weitere, nette Gebühr oben drauf. Davon abgesehen: Bei Privatpersonen sind die Behörden gerne mutiger, zumal sie ohnehin kaum Folgen fürchten müssen, bei Rechtsanwälten wägen sie aber schon eher  bewusst ab, ob sich ein Rechtsstreit für den Staat lohnt. Hilfreich kann auch einer der im Internet  zu findenden Onlineplattformen2 zum Verkehrsrecht sein. So ein Service überprüft den Fall eventuell sogar  kostenlos und gibt eine erste Einschätzung zum Besten. Manche übernehmen den gesamten Prozess, wenn die Chancen gut stehen und das Geld ziemlich sicher durch einen Prozess über die Gegenseite wieder hereinkommt. Wie Rechtsanwälte (am Ende des Tages bestehen diese Rechtsdienstleister natürlich ebenfalls aus Rechtsanwälten) erhalten diese spezialisierten Plattformen die vollständige Verfahrensakte von den Behörden samt Messprotokoll und Eichschein.


1 Der Vorsatz-Vorwurf

Bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung (übrigens auch bei Überfahren eines Stoppschilds etc.) kann die Bußgeldsumme verdoppelt werden. Hierzu reicht bei einer Verkehrskontrolle ein einfaches Kopfnicken auf die Frage, ob man wisse, warum man angehalten worden sei oder – ganz plump – ob man den Verstoß zugebe. Auch Rechtfertigungen wie „Ich hatte es eilig, weil …“ bewirken in der Regel das Gegenteil von dem, was man damit beabsichtigte (eben günstiger wegzukommen). Weitere Argumente zur Unterstellung eines bewussten Verstoßes sind das angenommene Wissen um eine Geschwindigkeitsbegrenzung (weil der ‚Tatort‘ im oder in der Nähe des eigenen Wohngebietes liegt) oder – bei sehr hohen Überschreitungen – das Prinzip des Motorradfahrens selbst, nämlich dass ‚man auf dem Motorrad die Geschwindigkeit unmittelbarer als im Auto erlebe‘.

2 Rechtsportale

Beispiele für solche Portale sind geblitzt.de und helpcheck.de, wobei Letzteres Teil eines sogenannten Legal Tech-Marktes ist. Diese Anbieter spezialisieren sich darauf, Rechtsansprüche mithilfe von Algorithmen zu prüfen und automatisiert durchzusetzen – meist gegen Erfolgshonorar.

Woran erkennst du, ob ein Portal seriös ist? Achte auf folgende Merkmale: Erfolgshonorar: Seriöse Portale verlangen meist kein Geld vorab. Sie behalten nur im Erfolgsfall eine Provision (meist zwischen 25 % und 35 %). Impressum & Zulassung: Der Anbieter muss als Rechtsdienstleister im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. TÜV-Siegel oder Trustpilot-Bewertungen: Achte auf verifizierte Kundenmeinungen. Helpcheck ist beispielsweise TÜV-geprüft.

3Fahrtenbuch

Im Normalfall gilt bei Verstößen immer die Fahrerhaftung. Kann der Fahrer hingegen nicht ermittelt werden, weil der Halter angibt, nicht gefahren zu sein, und ist er auch nicht willig, bei der Aufklärung mitzuwirken (Zeugnisverweigerungsrecht bei Verwandten oder ein schlichtes “Ich weiß nicht, wer gefahren ist” bei allen anderen), wird das Verfahren zwar eingestellt, aber der Halter muss mit der Auflage eines Fahrtenbuchs rechnen. Dies ganz besonders, wenn der Verstoß massiv war oder wiederholt vorkam (z. B. drohendes Fahrverbot).

Übrigens …

Wer um ein Fahrverbot nicht herumkommt und Ersttäter ist, kann die Monate geschickt in den fahrfreien Wintermonate verlegen 😉

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