Führerschein Motorrad
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Welches Bike passt zu mir? Auch in einer Woche noch …

Motorradtour

Wie bereite ich mein Bike für die große Tour vor?

Allgemeines

Für motorisierte Zweiräder (außer Mofas) gelten die Führerscheinklassen AM, A2, A1 und A (siehe unten). Was Mofas betrifft, so benötigt man/frau zwar keinen Führerschein, muss aber mindestens 15 Jahre alt sein und eine Bescheinigung über eine bestandene theoretische Prüfung beim TÜV vorweisen. Diese Fahrzeuge sind bauartbedingt Fahrräder mit Hilfsmotor (daher auch die Bezeichnung Motorfahrrad) und limitiert auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Gültigkeit: Alle Motorrad-Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden und werden, sind 15 Jahre gültig. Dies trifft auch zu, wenn ein älterer nationaler Führerschein EU-gerecht umgetauscht wird. Beispiel: Du bist Jahrgang 1956 und hast deinen Führerschein 2022 umgetauscht. In dem Fall gilt der Motorradführerschein ab diesem Zeitpunkt 15 Jahre, also bis 2037.

Probezeit: Bei allen erstmalig erworbenen Motorradführerscheinen außer Klasse AM gilt eine Probezeit von zwei Jahren, innerhalb derer man/frau prinzipiell als Fahranfänger(in) gesehen wird und bei Verkehrsverstößen mit besonderen Konsequenzen rechnen muss. Wer in die nächsthöhere Stufe aufsteigt (A1 oder A) braucht keine neue Probezeit durchlaufen.

Stufenführerschein: Die Führerscheine A, A1 und A2 bauen aufeinander auf, das heißt, dass ein Besitzer eines A1- oder A2-Führerscheins seine Fahrerlaubnis ohne eine weitere theoretische Prüfung auf A2 oder A erweitern kann. Voraussetzungen sind mindestens zwei Jahre Besitz des bisherigen Führerscheins, eine Prüfungsvorbereitung durch eine Fahrschule und eine praktische Fahrprüfung. Beispiel: Du besitzt den Führerschein A2 und möchtest auf Klasse A erweitern. Dann kannst du nach zwei Jahren eine praktische Prüfung ablegen, für die du aber eine bescheinigte Prüfungsvorbereitung in einer Fahrschule benötigst. Bist du über 20 und willst vorzeitig in Klasse A aufsteigen, ist eine komplette Fahrschulausbildung in Theorie und Praxis vorgeschrieben (wenn auch in reduzierter Stundenzahl). Außerdem musst du neben der praktischen auch eine theoretische Prüfung absolvieren.

Klasse AM (ab 15 Jahren)

Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse AM liegt in Deutschland bei 15 Jahren (einheitlich in allen Bundesländern), in Resteuropa bei 16 Jahren. Das bedeutet? Dass du in Deutschland ab einem Alter von 15 Jahren jedes der unten aufgeführten Fahrzeuge führen darfst, an der Grenze aber stehen bleiben solltest. Die deutsche Regelung gilt im europäischen Ausland nicht und bis es eine einheitliche gibt, musst du das 16. Lebensjahr erreicht haben, willst du deine Tour über die Grenzen hinaus fortführen.

Ferner beinhalten alle PKW-Führerscheine (Klasse B bzw. die ältere Klasse 3, wenn vor 1999 erworben) automatisch die Klasse AM.

Klasse AM berechtigt zum Führen der folgenden Fahrzeuge:

  • Zweiräder: Kleinkrafträder mit maximal 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) bzw. maximal 4 kW Dauer-Nennleistung (Elektromotoren) sowie einer Höchstgeschwindigkeit von 45 kmh.
  • Dreiräder: Dreirädrige Fahrzeuge (Minitrikes) mit nicht mehr als zwei Sitzplätze und einer Leermasse unter 270 kg. Ebenso gelten die auch bei Zweirädern vorhandenen Bedingungen: eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, ein maximaler Hubraum von 50 ccm (500 ccm bei einem Selbstzündungsmotor) und eine Maximalnutzleistung von 4 kW.
  • Vierräder: Vierrädrige Fahrzeuge für Führerscheinklasse M dürfen folgende Maximalwerte nicht überschreiten: eine Nenndauerleistung von 4 kW (Quads) bzw. 6 kW (Leichtkraftfahrzeuge), nicht mehr als zwei Sitzplätze, 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, 425 kg Leermasse und 50 ccm Hubraum (500 ccm bei Selbstzündungsmotoren).

Klasse A1 (ab 16 Jahre)

Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A1 liegt europaweit bei 16 Jahren und berechtigt zum Führen der folgenden Fahrzeuge:

  • Zweiräder: Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von 15 PS oder 11 kW bzw. einem Leistungs/Leergewicht-Verhältnis von 0,1 kW/kg
  • Dreiräder: Dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW (Hubraum über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und schneller als 45 km/h).

B196

Autofahrer mit einem Führerschein der Klasse B dürfen diese Fahrzeuge ebenfalls führen, wenn sie zuvor bei einer Fahrschule eine B196-Erweiterung erwerben, deren Umfang 6 Stunden Theorie und 7,5 Stunden Fahrpraxis beträgt. Ferner müssen die Aspiranten älter als 25 Jahre sein und seit mindestens 5 Jahren Auto fahren. Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht erforderlich.

Besitzer einer vor dem 01.04.1980 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 3 (PKW) dürfen Leichtkrafträder dieser Klasse auch ohne spezielle Schulung führen.

Hinweis: Wie Klasse AM ab 15 Jahren ist die B196-Erweiterung bislang nur innerhalb der nationalen Grenzen gültig. Im Ausland dürfen die Fahrzeuge dieser Führerscheinklasse nur mit der regulären A1-Fahrerlaubnis oder von Besitzern der älteren Führerscheinklasse 3 geführt werden, wenn diese vor 1980 erworben wurde. Eine Änderung dieser Einschränkung ist für 2025 oder 2026 vorgesehen.

Klasse A2 (ab 18 Jahre)

Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A2 liegt europaweit bei 18 Jahren und berechtigt zum Führen der folgenden Fahrzeuge:

  • Zweiräder: Krafträder mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW bzw. einem Leistungs/Leergewicht-Verhältnis von 0,2 kW/kg. Handelt es sich um ein gedrosseltes, stärkeres Motorrad, darf die ungedrosselte Variante nicht mehr als 70 kW aufweisen!
  • Krafträder wie oben mit Beiwagen.

Besitzer der älteren Führerscheinklasse 3, die diesen vor 1980 erworben haben, brauchen keine theoretische Prüfung mehr ablegen, sondern können die Klasse A2 durch Ablegen einer praktischen Prüfung erwerben.

Hinweis: Die Limitierung auf gedrosselte Motorräder, die im ungedrosselten Zustand maximal 70 kW aufweisen dürfen, besteht in Deutschland erst seit dem 28. Dezember 2016. Das bedeutet, dass jene Führerscheininhaber, die ihre Fahrerlaubnis zwischen dem 19. Januar 2013 (also dem Jahr, in dem die EU-Führerscheinreform Gültigkeit erlang) und dem 27. Dezember 2016 erlangt haben, hierzulande mit einem A2-Schein auch original stärkere Motorräder gedrosselt bewegen dürfen. Dieser nationale Alleingang, den Deutschland 2013 beim A2-Führerschein einführte, musste nach einer Klage der Europäischen Kommission aufgegeben werden, wobei die genannte Personengruppe allerdings Bestandsschutz erhielt. Allerdings: Bei Fahrten ins Ausland sollten die Besitzer jener Führerscheine mit Bestandsschutz damit rechnen, eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu bekommen, wenn sie eine original stärkere gedrosselte Maschine fahren. Die Rechtslage ist hier unklar.

Klasse A (ab 20, 21 bzw. 24 Jahre)

Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A liegt in der Regel bei 20 Jahren, wenn mindestens 2 Jahre Fahrerfahrung mit Führerscheinklasse A2 vorgewiesen werden können. Bei einem Direkteinstieg, wenn also kein A1- oder A2-Führerschein bereits vorliegt, beträgt das Mindestalter 24 Jahre.

Zum Führen eines dreirädrigen Fahrzeugs mit einer Leistung von mehr als 15 kW muss der Füherscheinneuling mindestens 21 Jahre alt sein.

Die Führerscheinklasse A umfasst alle Krafträder ohne Hubraum- und Leistungsgrenzen sowie Dreiräder mit mehr als 15 kW Leistung.

Kosten

Wer eine gewisse Zeit auf Fahrrad und Mofas unterwegs war, dürfte klar im Vorteil sein, was die Anzahl der Fahrstunden betrifft, die zum Erwerb eines Motorradführerscheins notwendig sind (was logischerweise auch für alle Klassen gilt, wenn eine höhere in Angriff genommen wird).

Generell sollte mit mindestens 2.000 Euro für einen Führerschein Klasse A gerechnet werden, aufgeteilt in:

  • Vorbereitung 1: Kosten für einen Sehtest.
  • Vorbereitung 2: Kosten für Passbilder.
  • Vorbereitung 3: Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs.
  • Direkte Fahrschulkosten: Grundbetrag (zwischen 250 und 700 Euro), Kosten für Fahr- und Theoriestunden (Menge abhängig vom Lernerfolg) sowie verschiedene Pflichtstunden (5 Stunden Bundes- bzw. Landstraßen, 4 Stunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit).
  • Prüfungskosten: Die Vorstellung zur theoretischen Prüfung (ca. 80 bis 130 Euro) sowie der praktischen Prüfung (etwa 270 bis 350 Euro).
  • Gebühren: Kosten für die Ausstellung des Führerscheins.

Abhängig von den Klassen liegen die Kosten ca. bei*:

  • Klasse AM: Zwischen 500 und 1200 Euro.
  • Klasse A1: Zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Inhaber eines PKW-Führerscheins können diesen um B196 erweitern und damit 125er-Motorräder fahren (Mindestalter ist 25 Jahre und der B-Führerschein muss mindestens 5 Jahre alt sein). Dann fallen nur 4 Theoriestunden und 5 Fahrstunden an. Prüfungen entfallen.
  • Klasse A2: Zwischen 1.000 und 3.000 Euro bei einem Direkteinstieg. Wer bereits den A1 besitzt, kommt mit rund 500 Euro davon.
  • Klasse A: Zwischen 1.600 und 4.000 Euro bei einem Direkteinstieg. Wer bereits den A2 besitzt, muss mit etwa 500 Euro rechnen.
  • Eigenes Motorrad: Abhängig von der Fahrschule kannst du möglicherweise Geld dadurch sparen, dass du mit deinem eigenen Motorrad die Stunden absolvierst, vorausgesetzt es ist verkehrssicher, erfüllt bestimmte Mindestanforderungen und deine Versicherung ist damit einverstanden (in der Regel ist sie das).

*Die Preise variieren in Abhängigkeit der individuellen Vor-Erfahrungen, der ausgesuchten Fahrschule und dem Bundesland:

Bestehen Chancen auf Einsparungen?

Ja, ein wenig.

  • Vorerfahrungen: Wie gesagt, wer erfahren im Umgang mit Fahrrädern, Mofas und später Kleinkrafträdern ist, kann mit wenig Fahrstunden davon kommen – außer den Pflichtstunden natürlich.
  • A1 mit B kombinieren: Werden A1 und B zur gleichen Zeit in Angriff genommen, lässt sich durchaus Geld sparen, allerdings sollte man/frau die Angebote verschiedener Fahrschulen vergleichen.
  • Preisvergleich: Fahrschulen auf dem Land oder in Kleinstädten sind in der Regel preisgünstige als in der Großstadt. Hier kann es lohnen, sich ein wenig in der Umgebung umzutun und gegebenenfalls ein Busticket und einen höheren Zeitaufwand in Kauf zu nehmen.
  • Auslandsreisen: Dank der wuchernden Preise hierzulande konnte sich ein gewisser Führerscheintourismus in bestimmte europäische Länder etablieren. So sind aktuell Tschechien und Bulgarien die günstigsten Anbieter zum Erwerb eines Motorradführerscheins, der hier dann umgetragen werden muss. In Tschechien kostet die Fahrerlaubnis bspw. etwa 300 Euro.
Übernehmen Jobcenter oder Arbeitsamt die Kosten?

Jein. Generell ist es zwar denkbar, beim Arbeitsamt oder Jobcenter eine Kostenübernahme zu erreichen, der Weg dorthin ist aber steinig und nur für wenige gangbar:

 Laut Qualifizierungschancengesetz besteht im Prinzip zumindest eine Chance, dass im Rahmen einer Fördermaßnahme die Kosten für Fahrstunden und Gebühren vom Staat geleistet werden. Allerdings: Die Übernahme wird nur auf Antrag gewährt und es muss ein direkter Bezug zum (gewünschten) ausgeführten Beruf eindeutig erkennbar sein (die Fahrt zur Arbeitsstelle reicht nicht). Ein rechtlicher Anspruch besteht darüber hinaus nicht, und du musst dir richtig etwas einfallen lassen, um den Sachbearbeiter zu überzeugen, da es sich ausschließlich um eine Ermessens-Leistung handelt. Kommst du mit der müden Begründung, du möchtest einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und die Anfahrt zur zukünftigen Arbeitsstelle mit einem sparsamen Motorrad bewältigen, wirst du nicht weit kommen (wörtlich zu sehen). Ein entsprechendes Jobangebot auf der anderen Seite wäre ein guter Einstand, am besten mit Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers, dass ein Motorradführerschein Voraussetzung für eine Anstellung ist (weil bspw. Probefahrten oder Überführung gemacht werden müssen). 

Nett zu wissen

Gültigkeitsdauer der Theorieprüfung

Wer die theoretische Prüfung bestanden hat, darf sich ein Jahr Zeit lassen, die praktische nachzuholen. Gut zu wissen, wenn das Geld knapp ist.

Wird innerhalb des erlaubten Zeitraums keine praktische Prüfung abgelegt, verfällt die theoretische und muss wiederholt werden. Ausnahmen gibt es nur auf Antrag in besonderen Fällen, allerdings ohne Rechtsanspruch. Entschieden wird im Einzelfall.

Durchfallquote Theorieprüfung

Laut TÜV lag die Durchfallquote im Jahr 2023 bei 42 Prozent. Im Schnitt fiel somit nahezu jede/r zweite von rund 1,97 Millionen Führerscheinbewerbern durch (über alle Führerscheinklassen gesehen).

Durchfallquote praktische Fahrprüfung

Wie der TÜV für 2023 ebenfalls bekannt gab, lag die Durchfallquote in den praktischen Prüfungen bei moderaten 30 Prozent, also etwas weniger als ein Drittel. Dieses Drittel fiel allerdings bei der Wiederholungsprüfung zu mehr als die Hälfte (54 %) noch einmal durch.

Neuer Fragenkatalog ab April 2025

Ab April 2025 beglückt der Gesetzgeber die Führerscheinanwerber mit neun neuen Fragen in der Klasse A, vier neuen Fragen in Klasse AM, 14 neuen Fragen im Mofa-Grund- und drei neuen Fragen im Mofa-Zusatzwissen. Mehr hierzu weiß Motorrad Online zu berichten.

Übrigens: Kann man auch für Mofas, Mopeds, Mokicks und Leichtkrafträder gebrauchen: gÖrage.nets Servicehefte für Motorräder .

Saisoncheck-Serviceheft, Anwärter