Führerschein Motorrad


Allgemeines
Für motorisierte Zweiräder (außer Mofas) gelten die Führerscheinklassen AM, A2, A1 und A (siehe unten). Was Mofas betrifft, so benötigt man/frau zwar keinen Führerschein, muss aber mindestens 15 Jahre alt sein und eine Bescheinigung über eine bestandene theoretische Prüfung beim TÜV vorweisen. Diese Fahrzeuge sind bauartbedingt Fahrräder mit Hilfsmotor (daher auch die Bezeichnung Motorfahrrad) und limitiert auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Gültigkeit: Alle Motorrad-Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden und werden, sind 15 Jahre gültig. Dies trifft auch zu, wenn ein älterer nationaler Führerschein EU-gerecht umgetauscht wird. Beispiel: Du bist Jahrgang 1956 und hast deinen Führerschein 2022 umgetauscht. In dem Fall gilt der Motorradführerschein ab diesem Zeitpunkt 15 Jahre, also bis 2037.
Probezeit: Bei allen erstmalig erworbenen Motorradführerscheinen außer Klasse AM gilt eine Probezeit von zwei Jahren, innerhalb derer man/frau prinzipiell als Fahranfänger(in) gesehen wird und bei Verkehrsverstößen mit besonderen Konsequenzen rechnen muss. Wer in die nächsthöhere Stufe aufsteigt (A1 oder A) braucht keine neue Probezeit durchlaufen.
Stufenführerschein: Die Führerscheine A, A1 und A2 bauen aufeinander auf, das heißt, dass ein Besitzer eines A1- oder A2-Führerscheins seine Fahrerlaubnis ohne eine weitere theoretische Prüfung auf A2 oder A erweitern kann. Voraussetzungen sind mindestens zwei Jahre Besitz des bisherigen Führerscheins, eine Prüfungsvorbereitung durch eine Fahrschule und eine praktische Fahrprüfung. Beispiel: Du besitzt den Führerschein A2 und möchtest auf Klasse A erweitern. Dann kannst du nach zwei Jahren eine praktische Prüfung ablegen, für die du aber eine bescheinigte Prüfungsvorbereitung in einer Fahrschule benötigst. Bist du über 20 und willst vorzeitig in Klasse A aufsteigen, ist eine komplette Fahrschulausbildung in Theorie und Praxis vorgeschrieben (wenn auch in reduzierter Stundenzahl). Außerdem musst du neben der praktischen auch eine theoretische Prüfung absolvieren.
Klasse AM (ab 15 Jahren)
Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse AM liegt in Deutschland bei 15 Jahren (einheitlich in allen Bundesländern), in Resteuropa bei 16 Jahren. Das bedeutet? Dass du in Deutschland ab einem Alter von 15 Jahren jedes der unten aufgeführten Fahrzeuge führen darfst, an der Grenze aber stehen bleiben solltest. Die deutsche Regelung gilt im europäischen Ausland nicht und bis es eine einheitliche gibt, musst du das 16. Lebensjahr erreicht haben, willst du deine Tour über die Grenzen hinaus fortführen.
Ferner beinhalten alle PKW-Führerscheine (Klasse B bzw. die ältere Klasse 3, wenn vor 1999 erworben) automatisch die Klasse AM.
Klasse AM berechtigt zum Führen der folgenden Fahrzeuge:
Klasse A1 (ab 16 Jahre)
Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A1 liegt europaweit bei 16 Jahren und berechtigt zum Führen der folgenden Fahrzeuge:
B196
Autofahrer mit einem Führerschein der Klasse B dürfen diese Fahrzeuge ebenfalls führen, wenn sie zuvor bei einer Fahrschule eine B196-Erweiterung erwerben, deren Umfang 6 Stunden Theorie und 7,5 Stunden Fahrpraxis beträgt. Ferner müssen die Aspiranten älter als 25 Jahre sein und seit mindestens 5 Jahren Auto fahren. Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht erforderlich.
Besitzer einer vor dem 01.04.1980 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 3 (PKW) dürfen Leichtkrafträder dieser Klasse auch ohne spezielle Schulung führen.
Hinweis: Wie Klasse AM ab 15 Jahren ist die B196-Erweiterung bislang nur innerhalb der nationalen Grenzen gültig. Im Ausland dürfen die Fahrzeuge dieser Führerscheinklasse nur mit der regulären A1-Fahrerlaubnis oder von Besitzern der älteren Führerscheinklasse 3 geführt werden, wenn diese vor 1980 erworben wurde. Eine Änderung dieser Einschränkung ist für 2025 oder 2026 vorgesehen.
Klasse A2 (ab 18 Jahre)
Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A2 liegt europaweit bei 18 Jahren und berechtigt zum Führen der folgenden Fahrzeuge:
Besitzer der älteren Führerscheinklasse 3, die diesen vor 1980 erworben haben, brauchen keine theoretische Prüfung mehr ablegen, sondern können die Klasse A2 durch Ablegen einer praktischen Prüfung erwerben.
Hinweis: Die Limitierung auf gedrosselte Motorräder, die im ungedrosselten Zustand maximal 70 kW aufweisen dürfen, besteht in Deutschland erst seit dem 28. Dezember 2016. Das bedeutet, dass jene Führerscheininhaber, die ihre Fahrerlaubnis zwischen dem 19. Januar 2013 (also dem Jahr, in dem die EU-Führerscheinreform Gültigkeit erlang) und dem 27. Dezember 2016 erlangt haben, hierzulande mit einem A2-Schein auch original stärkere Motorräder gedrosselt bewegen dürfen. Dieser nationale Alleingang, den Deutschland 2013 beim A2-Führerschein einführte, musste nach einer Klage der Europäischen Kommission aufgegeben werden, wobei die genannte Personengruppe allerdings Bestandsschutz erhielt. Allerdings: Bei Fahrten ins Ausland sollten die Besitzer jener Führerscheine mit Bestandsschutz damit rechnen, eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu bekommen, wenn sie eine original stärkere gedrosselte Maschine fahren. Die Rechtslage ist hier unklar.
Klasse A (ab 20, 21 bzw. 24 Jahre)
Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A liegt in der Regel bei 20 Jahren, wenn mindestens 2 Jahre Fahrerfahrung mit Führerscheinklasse A2 vorgewiesen werden können. Bei einem Direkteinstieg, wenn also kein A1- oder A2-Führerschein bereits vorliegt, beträgt das Mindestalter 24 Jahre.
Zum Führen eines dreirädrigen Fahrzeugs mit einer Leistung von mehr als 15 kW muss der Füherscheinneuling mindestens 21 Jahre alt sein.
Die Führerscheinklasse A umfasst alle Krafträder ohne Hubraum- und Leistungsgrenzen sowie Dreiräder mit mehr als 15 kW Leistung.
Kosten
Wer eine gewisse Zeit auf Fahrrad und Mofas unterwegs war, dürfte klar im Vorteil sein, was die Anzahl der Fahrstunden betrifft, die zum Erwerb eines Motorradführerscheins notwendig sind (was logischerweise auch für alle Klassen gilt, wenn eine höhere in Angriff genommen wird).
Generell sollte mit mindestens 2.000 Euro für einen Führerschein Klasse A gerechnet werden, aufgeteilt in:
Abhängig von den Klassen liegen die Kosten ca. bei*:
*Die Preise variieren in Abhängigkeit der individuellen Vor-Erfahrungen, der ausgesuchten Fahrschule und dem Bundesland:
Bestehen Chancen auf Einsparungen?
Ja, ein wenig.
Übernehmen Jobcenter oder Arbeitsamt die Kosten?
Jein. Generell ist es zwar denkbar, beim Arbeitsamt oder Jobcenter eine Kostenübernahme zu erreichen, der Weg dorthin ist aber steinig und nur für wenige gangbar:
Laut Qualifizierungschancengesetz besteht im Prinzip zumindest eine Chance, dass im Rahmen einer Fördermaßnahme die Kosten für Fahrstunden und Gebühren vom Staat geleistet werden. Allerdings: Die Übernahme wird nur auf Antrag gewährt und es muss ein direkter Bezug zum (gewünschten) ausgeführten Beruf eindeutig erkennbar sein (die Fahrt zur Arbeitsstelle reicht nicht). Ein rechtlicher Anspruch besteht darüber hinaus nicht, und du musst dir richtig etwas einfallen lassen, um den Sachbearbeiter zu überzeugen, da es sich ausschließlich um eine Ermessens-Leistung handelt. Kommst du mit der müden Begründung, du möchtest einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und die Anfahrt zur zukünftigen Arbeitsstelle mit einem sparsamen Motorrad bewältigen, wirst du nicht weit kommen (wörtlich zu sehen). Ein entsprechendes Jobangebot auf der anderen Seite wäre ein guter Einstand, am besten mit Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers, dass ein Motorradführerschein Voraussetzung für eine Anstellung ist (weil bspw. Probefahrten oder Überführung gemacht werden müssen).
Nett zu wissen
Gültigkeitsdauer der Theorieprüfung
Wer die theoretische Prüfung bestanden hat, darf sich ein Jahr Zeit lassen, die praktische nachzuholen. Gut zu wissen, wenn das Geld knapp ist.
Wird innerhalb des erlaubten Zeitraums keine praktische Prüfung abgelegt, verfällt die theoretische und muss wiederholt werden. Ausnahmen gibt es nur auf Antrag in besonderen Fällen, allerdings ohne Rechtsanspruch. Entschieden wird im Einzelfall.
Durchfallquote Theorieprüfung
Laut TÜV lag die Durchfallquote im Jahr 2023 bei 42 Prozent. Im Schnitt fiel somit nahezu jede/r zweite von rund 1,97 Millionen Führerscheinbewerbern durch (über alle Führerscheinklassen gesehen).
Durchfallquote praktische Fahrprüfung
Wie der TÜV für 2023 ebenfalls bekannt gab, lag die Durchfallquote in den praktischen Prüfungen bei moderaten 30 Prozent, also etwas weniger als ein Drittel. Dieses Drittel fiel allerdings bei der Wiederholungsprüfung zu mehr als die Hälfte (54 %) noch einmal durch.
Neuer Fragenkatalog ab April 2025
Ab April 2025 beglückt der Gesetzgeber die Führerscheinanwerber mit neun neuen Fragen in der Klasse A, vier neuen Fragen in Klasse AM, 14 neuen Fragen im Mofa-Grund- und drei neuen Fragen im Mofa-Zusatzwissen. Mehr hierzu weiß Motorrad Online zu berichten.
Übrigens: Kann man auch für Mofas, Mopeds, Mokicks und Leichtkrafträder gebrauchen: gÖrage.nets Servicehefte für Motorräder .
